Friedhofskultur Auch im Westerwald verwahrlosen Grabstätten – Als letztes Mittel droht die vorzeitige Einebnung
Verwahrlost: Wenn das Grab zum Schadfleck wird

Ungepflegte Gräber wie das auf dem Foto abgebildete gibt es immer wieder. Die Friedhofsverwaltungen bemühen sich dann zunächst um einen Kontakt zu den Hinterbliebenen und eine einvernehmliche Lösung. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld oder Einebnung.

Martin Boldt

Westerwaldkreis. Wild wucherndes Unkraut, Buchsbaumgewächse, die zu groß geworden sind, Bodendecker, die weit über die Einfassung von Gräbern bis auf die Gehwege wachsen – auch auf den Friedhöfen im Westerwaldkreis gibt es sie: ungepflegte Gräber. Dort wo der Zustand bereits über eine längere Zeit anhält, wie zum Beispiel auf dem Zentralfriedhof in Montabaur, bitten gut sichtbare Steckschilder die Hinterbliebenen, sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden.

Lesezeit 2 Minuten
„Das Nichtpflegen stellt laut Friedhofssatzung eine Ordnungswidrigkeit dar“, erklärt die zuständige Mitarbeiterin Kristina Pörtner. Es sei zwar kein verstärktes Problem, derzeit lieg die Zahl der zu beanstandenden Gräber im niedrigen zweistelligen Bereich, „was man aber schon sagen kann, ist, dass die Pflegebereitschaft immer weiter zurückgeht“.

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