Westerburg
Vermeintlicher Schlosserbe muss ins Gefängnis

Westerburg - Als Rennfahrer und Schlosserbe hatte sich ein 36-Jähriger ausgegeben und so das Vertrauen einer Westerwälder Familie erschlichen. In Westerburg wurde er deshalb zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt. Eine Chance für eine Bewährung gibt es nicht. Weil der Mann einschlägig vorbestraft ist und bereits wegen Betrugs eine Bewährungsstrafe erhalten hatte, muss er jetzt für insgesamt ein Jahr hinter Gitter.

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Von unserem Redakteur Michael Wenzel

Westerburg – Als Rennfahrer mit glänzender Zukunft und millionenschwerer Schlosserbe hatte sich ein 36-Jähriger ausgegeben – und so das Vertrauen einer Westerwälder Familie erschlichen.

Am Amtsgericht in Westerburg wurde er jetzt wegen Betrugs zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt. Eine Chance für eine Bewährung gibt es nicht. Weil der Mann einschlägig vorbestraft ist und bereits wegen Betrügereien eine Bewährungsstrafe erhalten hatte, muss er für insgesamt ein Jahr hinter Gitter.

Als Fahrer des Rennstalles Porsche-Manthey hatte er sich ausgegeben, mit einem zu erwartenden Jahresgehalt von 100 000 Euro, zudem als millionenschwerer Erbe eines französischen Schlosses mit Weinbergen und Chalets. Eine Familie aus dem Westerwald fiel auf den Hochstapler hinein. Mit der Tochter des Hauses ging der 36-Jährige sogar eine Verlobung ein. Letzten Endes zerplatzte ihr Wunsch von einem besseren Leben wie eine Seifenblase, der Traumprinz entpuppte sich als mittelos. Die Familie zeigte den Mann an und bezifferte den Schaden auf 2350 Euro, entstanden durch Geld, das dem 36-Jährigen vorgelegt wurde, das die Familie aber nie zurückerhalten hat.

Acht Millionen Euro schwer sollte das französische Erbe sein. Der Schwiegervater in spe half sogar bei der Vermarktung, indem er den Kontakt zu einem Geschäftspartner aus dem Rhein-Main-Gebiet herstellte. Der Leiter einer Marketinggesellschaft sollte als Makler einen potenziellen Käufer für Schloss und Weinberge finden. Das Geschäft hätte ihm zwölf Prozent Provision gebracht. „Dafür“, so der Makler vor Gericht, „lege ich mich schon mal ins Zeug.“

Wie der 58-Jährige im Prozess glaubhaft darlegen konnte, gab es einen Termin in Mainz, bei dem der Angeklagte das „Produkt“ näher vorstellte. Es seien ein Vertrag entworfen und eine Provision festgelegt worden. Schon kurze Zeit später präsentierte der Makler einen potenziellen Käufer für die Weinberge: eine der größten deutschen Weinhandlungen. Es kam sogar zu einem Termin mit dem Generalbevollmächtigten dieses Unternehmens, der bereit gewesen sei, einen Teil der Erbschaft zu kaufen. Der Makler fand zudem einen weiteren Geldgeber, der sich für das Schloss interessierte. Doch dann flog der ganze Schwindel auf. Der 36-Jährige hat jetzt noch weitere Verfahren zu erwarten. Für Richter Hans Helmut Strüder war bereits klar: „Der Herr der Luftschlösser gehört ins Gefängnis.“

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