Von unserem Redakteur Michael Wenzel
Der Landtagsabgeordnete Ralf Seekatz (CDU) will sich mit der Ausgliederung der Verbandsgemeinde Rennerod aus dem Wahlkreis 5 Westerburg/Bad Marienberg nicht zufrieden geben. Er hat deshalb gegen die Neufassung des Landeswahlgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die Landesregierung hatte bei der Verkleinerung der Wahlkreise diesen Bereich dem Wahlkreis 1 Betzdorf/Kirchen zugeschlagen (die WZ berichtete mehrfach). Nach Auffassung von Seekatz ist die Ausgliederung jedoch ausschließlich parteipolitisch motiviert und willkürlich. Der Abgeordnete spricht zudem von parteipolitischem Filz der bisherigen Landesregierung. Ralf Seekatz, in dessen bisherigen Wahlkreis die VG Rennerod liegt, räumte bei der Begründung seiner Initiative zwar ein, dass durchaus nachvollziehbare Gründe für die Verkleinerung des Wahlkreises sprechen würden. Allerdings sei es nicht erklärbar, dass ausgerechnet der Raum Rennerod dem Nachbarwahlkreis zugeschlagen würde, hierfür gebe es keinen vernünftigen Anknüpfungspunkt.
Der Landtagsabgeordnete weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es seitens der Region Rennerod keine inhaltliche Verbindung mit dem Raum Betzdorf/Kirchen gebe. Weder die Menschen aus Rennerod hätten eine Beziehung in den neuen Wahlkreis noch gebe es gemeinsame Einrichtungen, Bildungs- oder kommunale Kooperationen noch Verkehrsverbindungen. „Hier entsteht ein Kunstgebilde, das die Realitäten des Lebens nicht abbildet“, erläutert Seekatz. Ein Blick auf die Karte zeige auch, dass die VG Rennerod keinerlei unmittelbare Verkehrsverbindungen nach Betzdorf/Daaden besitzt, gerade einmal 750 Meter Grenze würden die beiden Bereiche miteinander verbinden. Dies bedeute, dass auch räumlich ein schlauchartiges Gebilde entstehe mit einer unzumutbaren räumlichen Ausdehnung.
Das Schlimme daran sei, so Seekatz weiter, dass die Bürger aus dem oberen Westerwaldkreis sich mit ihrem neuen Wahlkreis nicht identifizieren könnten. Sämtliche Verwaltungsbeziehungen richteten sich in den Westerwald, nun plötzlich sei ein Abgeordneter aus einem ganz anderen Bereich zuständig. Dies verstoße eklatant gegen die verfassungsrechtliche Rechtsprechung, die Wahlrechtsgrundsätze erforderten eine inhaltliche Identität zwischen Wählern und Wahlkreis. Es sei deshalb kein Zufall, dass der Landeswahlleiter sich für einen ganz anderen Zuschnitt bei der Landesregierung eingesetzt hätte, dies habe die von der SPD geführte Landesregierung abgelehnt.
Einzige Motivation für den damaligen Fraktionsvorsitzenden Hendrik Hering sei offensichtlich gewesen, die VG Rennerod aus seinem Wahlkreis auszuschließen, da dort die CDU bei den Landtagswahlen immer die Mehrheit gehabt habe. Wenn es aber nur darum gegangen sei, die rote Mehrheit in Herings Wahlkreis zu zementieren, könne dies vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben. Insofern hoffe er, so Seekatz abschließend, dass das Verfassungsgericht noch vor der Landtagswahl 2016 das Landeswahlgesetz auf seinen Antrag hin insofern korrigiere. Er wolle verhindern, dass die Bürger das Opfer roter Machterhaltungspolitik würden.
Die Renneröder seien so stark im Westerwald verwurzelt, er werde dafür kämpfen, dass sie im kommenden Jahr deshalb auch im Westerwald wählen dürften. Er sei aus der Verbandsgemeinde vielfach aufgefordert worden, alle möglichen Schritte „gegen diesen parteipolitischen Filz der bisherigen Landesregierung“ zu unternehmen und sehe sich deshalb in der Verantwortung, die Menschen in dieser Region nicht im Stich zu lassen.