Vereinbarung mit Trägern steht nach Inkrafttreten von neuem Gesetz weiter aus - Landrat: Kirchen wollen weniger zahlen
Unausgegorene Regelungen: Für Kitas zahlt Kreis vorerst nur Abschläge
Die katholische Kindertagesstätte in Niederelbert wird derzeit baulich erweitert. Ihr geht es damit wie vielen anderen Kitas im Westerwaldkreis, die wegen des neuen Kita-Landesgesetzes, das eine Mittagsverpflegung vorsieht, zum Beispiel Küchen und Mensen erweitern oder gar erst bauen müssen.
Thorsten Ferdinand

Westerwaldkreis. Seit Donnerstag, 1. Juli, ist in Rheinland-Pfalz das neue Kindertagesstättengesetz in Kraft getreten. Doch so richtig geregelt ist vieles noch nicht. Das wurde bei den Beratungen der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu den Bau-, Ausstattungs- und Personalkosten der Kindertagesstätten im Westerwaldkreis“ am Freitag im Kreistag mehr als deutlich.

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Die Vorgeschichte: Die derzeit geltenden Richtlinien wurden im Jahre 1992 verabschiedet und zuletzt Ende 2008 geändert. Das gerade in Kraft getretene Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege machte jetzt eine Anpassung nötig.

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