Westerwaldkreis
Übernimmt die Bundesstiftung den Stegskopf?

Landrat Michael Lieber (rechts) begrüßte die überaus zahlreichen Bürger und die fachkundigen Vertreter auf dem Podium.

Markus Döring

Westerwaldkreis. Das Betretungsverbot für den ehemaligen Truppenübungsplatz Daaden kann schon bald gelockert werden: Wie Christian Tölle von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) bei einer Informationsveranstaltung im Daadener Bürgerhaus mitteilte, sollen im nächsten Jahr die nördliche und die südliche Platzrandstraße wieder freigegeben werden.

Von unserem Redakteur Marcelo Peerenboom

Diese Nachricht hörten die überaus zahlreichen Bürger aus dem Westerwaldkreis und dem Kreis Altenkirchen sehr gern. Deutlich formulierten sie an diesem Abend, wie sehr sie sich wünschen, auf dem Stegskopf zu wandern und das einmalige Naturerlebnis zu genießen.

Die zweite wichtige Neuigkeit des Abends kam aus dem Munde von Alfred Walter vom Bundesumweltministerium: Die DBU Naturerbe GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, werde die Flächen des einstigen Truppenübungsplatzes übernehmen und betreuen. Die Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz liegt laut Walter schon vor, und der Vertrag werde erarbeitet. Wie berichtet, plant der Bund, das Gelände als Nationales Naturerbe schützen zu lassen. Die Entscheidung hierüber liegt in den Händen des Bundestagsfinanzausschusses, dessen Beschluss Anfang 2015 erwartet wird.

Schon wenige Stunden nach dieser neuen und überraschenden Information stellte sich die Lage ganz anders dar. Wie eine WZ-Nachfrage bei der DBU Naturerbe GmbH in Osnabrück ergab, ist noch gar nichts in trockenen Tüchern. Pressesprecherin Katja Behrendt reagierte doch ein wenig überrascht auf den Eindruck, den Ministerialrat Alfred Walter da in Daaden vermittelt hat. „Grundsätzlich sind wir bereit, weitere Flächen des Nationalen Naturerbes in die Betreuung zu übernehmen“, teilte Behrendt unserer Zeitung mit. Mit einer Entscheidung ist allerdings erst in etwa einem Jahr zu rechnen, betonte sie.

Erst wenn der Haushaltsausschuss beschlossen hat, die bundeseigenen Flächen aus der Vermarktung herauszunehmen und dem Nationalen Naturerbe zur Verfügung zu stellen, beginnt bei der DBU die Prüfung. Diese beginnt mit einer Bereisung des Geländes und beinhaltet außerdem zahlreiche Gespräche mit Behörden, Verbänden und Ministerien. Erst dann werde die Naturerbe-Tochter der Stiftung entscheiden, ob sie die Fläche auf dem Stegskopf übernehmen möchte oder nicht. Und dann kommt es laut Behrendt darauf an, ob der Bund bereit ist, die Rahmenbedingungen zu akzeptieren. Vor allem Fragen der Haftung spielen eine Rolle.

Sollte dann nach einem Jahr tatsächlich ein Vertrag zustande kommen, dann treffen sich die Naturerbe GmbH und die Bima beim Notar, da das Gebiet dann tatsächlich in das Eigentum der Stiftungstochter übergeht.

Was die tatsächliche Betreuung des Geländes und die vor allem von den Naturschutzverbänden verlangte Pflege der Offenlandbereiche angeht, so greifen die Osnabrücker auf die Mitarbeiter der Bima zurück. Dort gibt es die Sparte Bundesforsten, bei der die Förster angestellt sind – im Fall des Stegskopfs handelt es sich um Christof Hast aus Großseifen, der sich seit Jahren um das Gebiet kümmert und diese Arbeit im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags fortsetzt.

Alfred Walter vom Bundesumweltministerium ist abseits der Frage, wer sich am Ende ums Nationale Naturerbe kümmert, ganz fasziniert von Flora und Fauna auf dem Stegskopf und sprach in Daaden von einem Filetstück. „Es ist doch toll, dass wir es uns 100 Jahre nach dem Beginn der militärischen Nutzung des Geländes leisten können, die militärische Nutzung aufzugeben und es in das Nationale Naturerbe aufzunehmen.“ Wälder in Naturerbe-Gebieten dürfen sich natürlich entwickeln, während in den Offenlandbereichen eine Biotoppflege notwendig ist. Eine Folge ist auch, dass Windkraftprojekte nicht möglich sind: „Naturerbe ist mit Windenergie nicht vereinbar. Da lassen wir uns auch auf keine Diskussionen ein“, erklärte Walter. Denn: „Wir wollen dort hochkarätigen Naturschutz betreiben.“ Dazu zählt laut Walter auch, dass die Flächen für Erholungszwecke der Bevölkerung erschlossen werden sollen. Den Bereich des ehemaligen Lagers aus dem Naturerbe herauszurechnen, sei möglich, um dort eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen.

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