Er fuhr Schlangenlinien und missachtete eine rote Ampel. Weil ein aufmerksamer Zeuge die Polizei verständigte, musste sich ein betrunkener Autofahrer nun vor dem Amtsgericht in Altenkirchen verantworten. Es war nicht seine erste Straftat.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss: So lauteten die Vorwürfe gegen einen Autofahrer russischer Herkunft, der jetzt zu acht Monaten Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährung und einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt wurde. Im Laufe der Verhandlung vor dem Amtsgericht Altenkirchen stellte sich zusätzlich heraus, dass er Drogen und Medikamente konsumiert hatte, so der Arztbericht.