Nach den Taten begab sich der Angeklagte aus eigenem Antrieb in Therapie - Richter: "Was Sie gemacht haben, ist der Hammer"
Trotz Missbrauch: Für jungen Westerwälder bleibt es bei Bewährungsstrafe
Kindesmissbrauch zählt zu den schlimmsten Vergehen, die am Montabaurer Amtsgericht verhandelt werden.
Angela Baumeier

Montabaur. Es zählt zu den schlimmsten Vergehen, die überhaupt am Amtsgericht Montabaur verhandelt werden: Wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen, schweren sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen in zwei Fällen sowie wegen der Verbreitung von Kinderpornografie ist ein 21-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Hachenburg zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden.

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Das Jugendschöffengericht des Amtsgericht Montabaur um Orlik Frank-Pilz rechnet dem Angeklagten, der die Taten in den Jahren 2019 und 2020 begangen hat, hoch an, dass er sein Problem direkt im Anschluss an die Taten angegangen ist und sich seitdem therapieren lässt.

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