Gesetz Kreisverwaltung weist muslimische Bürger auf Verbot hin
Tiere nicht unbetäubt schächten: Kreisverwaltung weist auf Verbot hin

Symbolbild.

dpa

Westerwaldkreis. Das islamische Opferfest (türkisch: Kurban Bayrami) wird in diesem Jahr vom 21. bis 25. August begangen. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist alle muslimischen Mitbürger aus diesem Anlass darauf hin, dass ein Schächten der Schlachttiere ohne vorherige Betäubung nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten ist.

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Der Kreis begründet das Verbot damit, dass die unbetäubten Tiere beim Halsschnitt Schmerzen, Atemnot und Todesangst erleiden. Bis zur Bewusstlosigkeit könne es bis zu einer Minute, beim Eintreten von Komplikationen auch wesentlich länger dauern. Das Schächten bei vollem Bewusstsein sei vollkommen unnötig, so der Kreis, da es eine Alternative gebe, die von vielen Moslems, auch von muslimischen Theologen, akzeptiert werde: Bei der elektrischen ...

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Westerwälder Zeitung

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