Justiz 47-Jähriger muss sich nach dem Besitz von kinderpornografischem Material einer Therapie unterziehen: Therapie und Bewährungshelfer angeordnet: Gericht gibt einem Pädophilen letzte Chance
Montabaur. Ein 47-Jährige war in der Vergangenheit bereits wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes rechtskräftig verurteilt worden. Jetzt musste er sich am Amtsgericht in Montabaur wegen des der Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften verantworten. Und er bekam eine allerletzte Chance, um seine pädophilen Neigungen in den Griff zu bekommen. Der Mann erhielt eine Bewährungsstrafe, muss sich einer Therapie unterziehen und wird der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt.
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Fünf Fälle waren es, wegen denen der Teilzeitarbeiter sich vor dem Richter verantworten musste: In drei Fällen soll er kinderpornografische Bilder im Internet für den Download freigegeben haben, in zwei Fällen soll er solche Dateien besessen haben. Alle Kinder auf den Fotos waren deutlich unter 14 Jahre alt.