Westerwaldkreis – Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet im Internet zwei Musterbriefe an, mit denen sich Geschädigte gegen dubiose Forderungen der Firma „Win-Finder“ auf ihrer Telefonrechnung wehren können. In den Schreiben wird unter anderem erklärt, dass kein Vertrag über ein Gewinnspielabonnement zustande gekommen und dass die Telefonrechnung genau um diesen Betrag zu kürzen ist.
Hintergrund: Seit einigen Wochen häufen sich bei der Verbraucherzentrale die Beschwerden über eine neue Masche, mit der Telefonkunden abgezockt werden. Nach einem Werbeanruf, bei dem meist eher beiläufig personenbezogene Daten abgefragt werden, tauchen plötzlich regelmäßige Forderungen auf der Telefonrechung auf.
Karl Friedrich Schneider aus Höhr-Grenzhausen war einer der ersten Geschädigten aus der Region. Er hatte bereits im Herbst eine um fast 40 Euro zu hohe Telefonrechnung erhalten. Unter „Beträge anderer Anbieter“ war zu lesen, dass die Firma Telomax aus Frankfurt als Dienstleister 9,90 Euro pro Woche für ein Gewinnspielabonnement berechne. Schneiders Vertragspartner sei angeblich das Unternehmen „Win-Finder“ mit Sitz auf den britischen Jungferninseln in der Karibik.
Schneider weigerte sich zu zahlen und zog den Betrag von der Telefonrechnung ab. Telomax ließ aber zunächst nicht locker und wollte das Geld im Dezember erneut kassieren. Nach einem weiteren Beschwerdebrief an Telomax teilte das Unternehmen mit, dass Schneiders Gattin einen telefonischen Vertrag mit der Firma „Win-Finder“ geschlossen habe. Aufgrund einer „Kulanzregelung“ habe man „Win-Finder“ aber inzwischen über den Wunsch der fristlosen Vertragskündigung informiert.
Die Verbraucherzentrale geht allerdings davon aus, dass in diesem und in anderen Fällen überhaupt kein gültiger Vertrag existiert. In einem Musterschreiben wird Telomax deshalb aufgefordert, einen entsprechenden Kontrakt nachzuweisen. Zudem wird die Firma ermahnt, unerlaubte Telefonwerbung künftig zu unterlassen.
Karl Friedrich Schneider bezahlt seine Telefonrechnung monatlich und nimmt nicht am Lastschriftverfahren teil. In diesem Punkt hat er es besser als viele andere Verbraucher, die zu Unrecht abgebuchte Beträge mühsam zurückfordern müssen. In solchen Fällen ist meist die komplette Lastschrift zu stornieren. Anschließend muss dann der um die falsche Forderung reduzierte Rechnungsbetrag erneut an die Telekom überwiesen werden. In einem zweiten Musterbrief der Verbraucherzentrale an die Telekom wird dieses Vorgehen erklärt.
Nach dem ersten Bericht in der Westerwälder Zeitung über dieses Thema haben sich insgesamt sechs Personen bei Schneider gemeldet, um ihn um Rat zu fragen. Seiner Beobachtung nach sind überwiegend ältere Menschen betroffen, die sich bei derart raffiniertem Betrug nicht zu helfen wissen. „Ich verfolge die Sache intensiv und gebe keinesfalls durch Zahlung nach“, verspricht der Westerwälder kämpferisch. (tf)
Die Musterbriefe der Verbraucherzentrale können unter folgenden Adressen abgerufen werden: www.vz-rlp.de/telomax und www.vz-rlp.de/telekom