Vor zwei Jahren trat in der Bundesrepublik die Teillegalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (CanG) in Kraft. Unsere Zeitung hat nun mit einer Suchtexpertin über diese von Anfang an umstrittene Änderung gesprochen. Hannes P. Albert/dpa. Hannes P Albert/dpa
Zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis hat unsere Zeitung mit einer Suchtexpertin und Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie von der Median Rehabilitationsklinik Wied über die von Anfang an umstrittene Neuregelung gesprochen.
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Vor zwei Jahren ist in Deutschland die Teillegalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Für Personen ab 18 Jahren ist seitdem der Besitz von bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum und 50 Gramm in der eigenen Wohnung erlaubt.