E-Scooter müssen laut Verkehrsordnung auf Radwegen fahren. Stehen diese nicht zur Verfügung, gehören die Kleinstfahrzeuge auf die Fahrbahn. Auf Gehwegen, in Parks und Fußgängerzonen ist ihre Nutzung hingegen verboten, doch häufig wird dieses Verbot missachtet. Christoph Soeder, dpa. picture alliance/dpa
Befähigungsnachweis, erhöhtes Mindestalter, Seitenleuchten, mehr Rücksichtnahme: Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) stellt einen Forderungskatalog für das Fahren mit E-Scootern vor. Das Thema beschäftigt auch viele Menschen im Westerwaldkreis.
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Die Entwicklung hat sich zwar bislang noch nicht in der offiziellen Polizeistatistik für den Westerwaldkreis niedergeschlagen, doch auch hier nehmen, wie vielerorts, laut Berichten von Bürgern die Probleme mit E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum zu.