Nach Einbruch: Geldstrafe und Sozialstunden für die beiden 19-Jährigen
Sozialstunden und Geldstrafe: Angeklagte kommen nach Einbruch mit einem blauen Auge davon
Zwei Heranwachsende mussten sich vor dem Jugendschöffengericht in Montabaur verantworten.
Angela Baumeier

Drei Täter, zwei Angeklagte, eine Verhandlung: Während einer der beiden 19-Jährigen nach einem Wohnungseinbruchdiebstahl zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt wurde, muss der andere 19-Jährige 240 Sozialstunden ableisten. Zudem sind beide verwarnt worden. Es handelte sich um einen Prozess am Amtsgericht Montabaur, der nicht gerade alltäglich ist.

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Üblicherweise werden regelmäßig Einbrüche oder gar Wohnungseinbrüche an Amtsgerichten verhandelt. Eher seltener kommt es vor, dass gegen ein Urteil, welches ein Jugendschöffengericht in einem dieser Verfahren aussprach, Berufung oder gar Revision eingelegt wird.

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