Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Wasserschutzgebietsverordnung Stollen Alexandria rund um Höhn (hier ein Symbolbild) für unwirksam erklärt hat, muss das Verfahren zur Ausweisung möglicherweise neu durchgeführt werden. Tom Weller/dpa. picture alliance/dpa
Jahrelang sorgte die geplante Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Stollen Alexandria rund um Höhn für intensive Diskussionen. Nun hat das OVG in Koblenz die Verordnung der SGD Nord, die 2024 in Kraft getreten ist, für unwirksam erklärt.
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Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz die Wasserschutzgebietsverordnung Stollen Alexandria nach einem Normenkontrollantrag der Ortsgemeinde Höhn für unwirksam erklärt hat, wollten wir von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als zuständiger Behörde wissen, wie es nun weitergeht.