Einstweilige Sicherung ist zwei Jahre wirksam - SGD Nord leitet bald das förmliche Verfahren ein
SGD Nord bestätigt: Nauberg steht vorerst unter Schutz
Der Nauberg im Grenzgebiet zwischen den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald steht vorerst unter Schutz. Das förmliche Verfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet soll laut SGD Nord kurzfristig eingeleitet werden.
Harry Neumann/Naturschutzinitiat

Die einstweilige Sicherstellung des Naturschutzgebietes Nauberg, im Grenzbereich zwischen den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald, ist nun amtlich: Eine entsprechende Rechtsverordnung dazu wurde in dieser Woche im Staatsanzeiger des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Das hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt.

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Schutzzwecke sind laut Meldung im Staatsanzeiger „die Erhaltung des Naubergs aus hydrologischen, geologischen, landschaftsästhetischen, landeskundlichen und wissenschaftlichen Gründen sowie als Lebensraum zahlreicher gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften, die Erhaltung der wertvollen und unzerschnittenen Laubwaldbestände, insbesondere der Buchenwaldbestände, mit einer Biozönose seltener Pflanzen- und Tierarten ...

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