Justiz 36-Jähriger und 30-Jährige aus der Verbandsgemeinde Selters haben sich des Diebstahls in vielen Fällen schuldig gemacht
Sex in der Kirche und Diebstähle: Gaunerpaar muss ins Gefängnis

Westerwaldkreis. Weil ein Ehepaar aus der Verbandsgemeinde Selters in der Zeit von Oktober 2016 bis Juli 2017 sich immer wieder an fremdem Eigentum bereicherte, gemeinschaftlich auch die Religionsausübung in einer Kirche von Montabaur störte, Urkunden fälschte, und die Frau sich auch der Körperverletzung schuldig machte, verurteilte sie das Schöffengericht Montabaur zu Freiheitsstrafen.

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Die 30-jährige Frau erhielt zwei Jahre, ihr 36-jähriger Ehemann zwei Jahre und zehn Monate. Richter Ingo Buss sah keine Veranlassung dafür, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Negativ wirkte sich dabei für den Mann aus, dass er bereits einschlägig vorbestraft ist, verbüßte Gefängnisstrafen offenbar ohne Wirkung blieben. „Glauben Sie, dass Sie meine Persönlichkeit verändern, wenn Sie mich in Haft stecken?“, hatte dieser sich vor der Urteilsfindung an den Richter gewandt. „Ich garantiere Ihnen: Wenn Sie mich in den Knast stecken, komme ich noch schlimmer raus.“ Ja, er habe Mist gebaut, und dafür müsse er geradestehen. Er hoffe, noch einmal eine letzte Chance in seinem Leben zu bekommen, sich mit seinen 36 Jahren zu verändern.

Auch der jungen Frau, die, wie ihr Verteidiger betonte, bislang nicht auf der Sonnenseite des Lebens stand und unter einer Persönlichkeitsstörung leidet, konnte das Gericht keine positive Sozialprognose bescheinigen, auch wenn sie beteuerte: „Die ganze Sache tut mir leid. Irgendwo hatte mich auch die Sucht drinne.“ Sie denke schon, dass „wir das jetzt ganz gut hinkriegen“. Das sah das Gericht anders. Zugute kam den beiden lediglich, dass sie sich geständig zeigten und so eine umfangreiche Beweisaufnahme nicht nötig war.

„Sie haben Bonnie und Clyde für Arme gespielt“, hielt Buss dem Pärchen bei seiner Urteilsbegründung vor. Immer wieder hatte es sich in Einkaufs- und Drogeriemärkten der Region kostenlos bedient, kostenlos getankt, amtliche Kennzeichen von fremden Fahrzeugen entwendet (die WZ berichtete). Nach der Zeugenvernehmung der Eigentümerin sah es das Gericht auch erwiesen an, dass das Paar gleich zweimal gut gesicherte Fahrräder entwendet hatte, um sie selbst zu nutzen. Und hinzu kam der Sex in der Kirche, die juristisch als „Störung der Religionsausübung“ geahndet wurde.

In seinem Urteil folgte das Schöffengericht nur zum Teil der Forderung der Staatsanwältin: Sie hatte für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle, da es die erste Freiheitsstrafe sei. Als Bewährungsauflage forderte die Staatsanwältin, der Frau ein empfindliches Maß an Sozialstunden aufzuerlegen. Für den Angeklagten forderte sie eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Die 30-Jährige habe selbst erkannt, dass das so nicht weitergehen könne, erklärte ihr Verteidiger. Sie sei seit dem Sommer straffrei geblieben. Bei dem Diebesgut habe es sich um „Kleinkram“ gehandelt, der gestohlen wurde, um „über den Tag zu kommen“. Der Verteidiger plädierte dafür, eine angemessene Strafe zu verhängen.

Das Geld habe einfach von vorn bis hinten nicht gereicht, erklärte der Verteidiger des Mannes in seinem Plädoyer. Man müsse die Umstände sehen. „Man sollte dem Angeklagten eine letzte Chance einräumen“, bat er – ebenso wie sein Mandant indes vergeblich.

Von unserer Reporterin Angela Baumeier

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