Wegen vielfachen Betruges mit falschen Identitäten bei Bankgeschäften, bei dem er mehrere Zehntausend Euro erschwindelt haben soll, und für das Kassieren von Geld, für das er als Gegenleistung kleine Ware lieferte – unsere Zeitung berichtete – wurde ein 38 Jahre alter Mann wegen Urkundenfälschung und gewerbsmäßiger Beihilfe zum Betrug verurteilt. Auf ihn wartet eine sechsjährige Haftstrafe.
Laut Anklagevorwurf soll der Mann im Rahmen Organisierter Kriminalität gehandelt und durch Verwendung gefälschter Ausweisdokumente Ferienwohnungen angemietet und unter verschiedenen Aliasnamen Bankkonten eröffnet haben. Die Konten dienten ihm und weiteren Bandenmitgliedern dazu, vorgetäuschte Verkaufsgeschäfte über eine Internetverkaufsplattform abzuwickeln.
Kontakte über Darknet
Am zweiten Verhandlungstag am Landgericht Koblenz schilderte der Angeklagte, die Lebenssituation, bei der er in den Strudel seiner persönlichen Umstände mit hohen Schulden aus gescheiterten beruflichen Ansätzen geraten sei, den Konsum von Drogen, und das Kennenlernen seiner damaligen Verlobten. Während eines Work and Travel kam der Angeklagte schließlich mit Personen ins Gespräch. Sie, so berichtet der Angeklagte, übermittelten ihm den Plan für die Vorgehensweise bei den Betrügereien und Kontakte, die er im Darknet finden könne. Darüber habe er dann gegen Überlassung seiner Passfotos gefälschte Ausweise und Dokumente erhalten, unter anderem Bankkarten, Gehaltsabrechnungen, Meldebescheinigungen, Kontoauszüge.
Aufgeflogen ist der Beschuldigte bei der Anmietung einer Ferienwohnung im Westerwald. Der Vermieter, so dessen Aussage vor Gericht, habe auf Wunsch einen Briefkasten angebaut und mit einem Hinweis auf den Namen des Angeklagten versehen. Der Angeklagte sei häufig abwesend gewesen, einer der Briefe für den Angeklagten sei im Briefkasten des Vermieters gelandet. Dabei stellte dieser einen falschen Vornamen zum Zunamen des Angeklagten fest, worauf er sich an die Polizei wandte. Diese empfahl, den Mieter um den Personalausweis zu bitten und ihn der Polizei zu übergeben. Als der Vermieter dem Angeklagten mitteilte, den Ausweis der Polizei zu übergeben, „musste“ der Mieter „plötzlich abreisen“, bat aber noch um Nachsendung des Ausweises und Rückgabe der vorausgezahlten Miete.
Um einen Verhandlungstag gekürzt
Nachdem am dritten Verhandlungstag des Betrugsprozesses zwei Zeugen nicht erschienen waren, schloss der Vorsitzende Richter die bereits ausreichende Beweisführung trotzdem. Die Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre und drei Monate wegen Urkundenfälschung in fünf Fällen und Beihilfe zum Betrug in drei Fällen. Der Staatsanwalt sprach von schwerer krimineller Energie, die durch die gefälschten Ausweise und Anmietung von Wohnungen zu erkennen sei. Die Aussetzung des Haftbefehls unterstützte er wegen der vergangenen Flucht des Angeklagten nicht. Er betonte auch, dass „der Gesamtschaden, der verursacht worden ist, nicht aus dem Blick geraten darf.“ Gleichzeitig räumte er ein, dass es für den Bandenbetrug als Gegenstand der Anklage nicht genügend Beweise gäbe – die Gewerbsmäßigkeit des Betrugs sei aber erfüllt, da der Angeklagte sein Leben damit finanzierte.
Die Anwältin des Angeklagten forderte hingegen viereinhalb Jahre und die Aussetzung des Haftbefehls, bis das Urteil rechtskräftig werde. Sie erklärte, dass er sich nach den Taten nicht mehr strafbar gemacht habe. Mit einer Fluchtgefahr sei nicht zu rechnen, da er sich zuletzt selbst stellte.
Bedenkenlos betrogen
Die Richter der großen Kammer entschieden sich für eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren – aus der Untersuchungshaft werde der Mann bis zum rechtskräftigen Urteil nicht entlassen, weil er bereits in der Vergangenheit geflohen sei. Die Untersuchungshaft werde angerechnet. Der Vorsitzende Richter wies in seiner Urteilsbegründung auf die Bedenkenlosigkeit des Angeklagten hin, mit der er die Betrugsfälle durchzog. Zugute kam dem Angeklagten, dass er ein Geständnis hinsichtlich der eigenen Taten gemacht hatte. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.