Montabaur
Schwerer Einbruch: Drogenabhängiger stiehlt Bankkarten und bleibt im Knast

Montabaur - In Handschellen wurde ein 32-Jähriger zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Montabaur vorgeführt, in Handschellen verließ er es wieder – im Gepäck eine weitere Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Von unserer Reporterin Angela Baumeier

Der einschlägig Vorbestrafte – er hat bereits 20 Eintragungen im Bundeszentralregister – wurde verurteilt, weil er im September vergangenen Jahres einen besonders schweren Einbruchsdiebstahl in der Verbandsgemeinde Westerburg verübte: Über eine Leiter, die am Haus lehnte, stieg er durch ein angelehntes Fenster im ersten Stock in ein Firmengebäude ein, entwendete Bargeld, zwei Bankkarten (die PIN-Nummern lagen praktischerweise gleich daneben) sowie Briefmarken. Gemeinsam mit einem Kumpel hob er mit den erbeuteten Bankkarten in Westerburg Geld ab. Zudem war er angeklagt, wenige Tage zuvor in Wirges ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug geführt zu haben.

Die Verhandlung wirkte wie ein Gespräch unter Bekannten: Sowohl Richter Reiner Rühmann als auch der Oberstaatsanwalt hatten mit dem Angeklagten schon mehrfach zu tun. Wie der 32-Jährige selbst angab, fing er bereits mit 13 Jahren an, Drogen zu konsumieren und hat bereits mehrere Therapien hinter sich. Seine beste Zeit seien die Jahre gewesen, als er ein Arbeitsverhältnis hatte, bekannte er. Er ist ledig und Vater eines siebenjährigen Kindes. Seinen Hauptschulabschluss holte er nach, nachdem er bereits eine Strafe abgesessen hatte. Eine Ausbildung absolvierte er nicht, sondern begann gleich im Straßenbau zu arbeiten. Seit 2006 sei es dann ein stetes „rein und raus“ aus dem Gefängnis gewesen.

Seine Eintragungen im Bundeszentralregister konzentrieren sich auf: Einbruch, Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Als er im Herbst 2013 erneut straffällig wurde, stand er unter Bewährung und war betäubungsmittelabhängig. Der Angeklagte gab die Straftaten zu, allerdings habe er den Einbruch alleine begangen und nicht (wie ihm in der Anklage vorgeworfen wurde) mithilfe eines weiteren Mannes, der Schmiere gestanden haben soll. Er führte den Bruch durch, um Geld für Drogen zu bekommen. Nach Wirges sei er gefahren, weil er sich mit einem Dealer treffen wollte. Die Namen des Dealers und des Mannes, der ihm beim Abheben des Geldes mit den erbeuteten Bankkarten begleitete, wollte er nicht preisgeben. „So was macht man einfach nicht“, begründete er. „Aber der Knast sitzt voller Leute, die es getan haben“, hielt ihm Rühmann vor. „Schade“, meinte der Angeklagte.

Eine günstige Sozialprognose konnte sein Bewährungshelfer ihm nicht bescheinigen. Das Hauptproblem des Angeklagten ist seine Drogenabhängigkeit, betonte der Verteidiger. Um diese zu beenden, wolle sein Mandant sich aus der Haft heraus einer Langzeittherapie unterziehen. Er plädierte für eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten, die Staatsanwaltschaft forderte 19 Monate. Mit seinem Urteil lag der Richter einen Monat unter dieser Forderung. „Wir haben zu Ihrem Gunsten bewertet, dass Sie geständig sind und auch verstanden haben, dass Sie Unrecht begangen haben“, erklärte er.

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