Koblenz/Höhr-Grenzhausen
Schläger zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt

Koblenz/Höhr-Grenzhausen. Ein 33-jähriger Schläger aus der Eifel ist vom Koblenzer Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte im April 2015 seine Lebensgefährtin aus Höhr-Grenzhausen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Zudem verprügelte er bei einer Silvesterfeier in Stockhausen 2014 einen Mann, den er für einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes hielt.

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Von unserem Mitarbeiter Thomas Krämer

Die 9. Strafkammer des Landgerichts Koblenz sprach den 33-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen für schuldig. Drei weitere Anklagefälle wurden eingestellt, weil es dazu widersprüchliche Zeugenaussagen gab und sich der Sachverhalt nicht mehr aufklären ließ.

Die erste nachgewiesene Tat ereignete sich bei der Silvesterfeier 2014 in Stockhausen. Der Angeklagte gab zu, sich dort mit einem Bekannten geprügelt zu haben, von dem das Gerücht umging, er arbeite für den Verfassungsschutz. Der Angeklagte selbst hat Verbindungen zur rechten Szene. Nach einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Mann ging es im Hof mit Fäusten zur Sache. Dabei erlitt das Opfer schwere Verletzungen am Auge und eine Kopfplatzwunde. Er selbst sagte aus, nicht mehr zu wissen, wer zuerst zugeschlagen hatte. Verteidiger Franz Obst wertete diesen Vorfall als „einvernehmliche Schlägerei“. „Nur haben die beiden vorher halt keinen Vertrag gemacht“, so Obst. Nach der Schlägerei hätten beide wieder gemeinsam Bier getrunken. Das Gericht sah das allerdings anders. Für die Kammer stand fest, dass der Angeklagte zuerst zugeschlagen hat.

Der zweite Fall ereignete sich am 4. April 2015. Hierbei handelte es sich um einen heftigen Streit des Angeklagten mit seiner damaligen Lebensgefährtin in Höhr-Grenzhausen. In dessen Verlauf warf die Frau mit Stühlen. Danach schlug ihr der Angeklagte mit der Faust ins Gesicht.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Verteidiger Franz Obst plädierte für ein mildes Urteil. „Das waren jetzt sieben Verhandlungstage und fünf Anklagepunkte, von denen drei entfallen sind. Mein Mandant bewegt sich in der rechten Szene, da schrillen bei der Staatsanwaltschaft Koblenz sämtliche Alarmglocken.“ Nach seiner Auffassung seien beide Auseinandersetzungen wechselseitig gewesen.

Richterin Monika Fay-Thiemann verkündete schließlich das Urteil. Die Gesamtstrafe setzt sich zusammen aus einem Jahr und sechs Monaten für die Silvesterschlägerei und vier Monaten für die häusliche Auseinandersetzung, zusammen also ein Jahr acht Monate. Eine Aussetzung zur Bewährung kam aufgrund der Vorstrafen des Angeklagten nicht in Betracht. „Sie haben einen Ruf, den sie sich von Jugend an erarbeitet haben, den eines Schlägers nämlich“, sagte die Richterin. Da der 33-Jährige schon seit November in Untersuchungshaft sitzt, wurde der Haftbefehl aufgehoben.

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