Dieter Biereichel aus Berzhahn dürfte sich nach der jüngsten Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz zunächst einmal in seiner Meinung bestätigt sehen. Der 75-Jährige ist der Ansicht, dass die Straßenbehörde widerrechtlich ohne vorherige detaillierte Absprache und ohne Genehmigung auf seinem Grund und Boden ein Verkehrsschild aufgestellt hat. Nachdem es abgesägt wurde, sollte er jetzt dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Doch die Staatsanwaltschaft hat ein entsprechendes Verfahren wegen Beeinträchtigung von Warn- und Verbotsschildern eingestellt.
Zur Erinnerung: Um Tempo-30-Zonen in den Gemeindestraßen von Berzhahn einzurichten, waren in dem Ort sogenannte Rohrrahmenpfosten installiert worden, an denen die Beschilderung angebracht wurde. Solch ein Pfosten wurde auch auf dem Grundstück der Familie Biereichel angebracht.