Weniger Orte für Wahl-Werbung
Satzung soll Plakat-Wildwuchs in Hachenburg verhindern
Eine Grünfläche stadtausgangs an der Graf-Heinrich-Straße (Richtung B413/B414) in Hachenburg wird von Parteien und Wählergruppen
Eine Grünfläche stadtausgangs an der Graf-Heinrich-Straße (Richtung B413/B414) in Hachenburg wird von Parteien und Wählergruppen gerne zu Wahlwerbezwecken genutzt - so auch aktuell wieder vor der Landratswahl am 16. August. In etlichen anderen Straßen im Stadtgebiet, insbesondere in Wohngebieten, sind Wahlplakate künftig jedoch nicht mehr erlaubt.
Röder-Moldenhauer

Vor wichtigen Wahlen und anderen Ereignissen gleichen Dörfer und Städte bisweilen einem Plakat-Dschungel. Um Wildwuchs zu verhindern, hat man in Hachenburg kürzlich eine Plakatierungssatzung mit klaren Regeln beschlossen.

Lesezeit 2 Minuten
Um mehr Ordnung und Transparenz herzustellen, hat der Hachenburger Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine Plakatierungssatzung für den öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet beschlossen. Einheitliche Regelungen, so erklärte Stadtbürgermeister Stefan Leukel, erleichterten der Verwaltung die Arbeit.

Ressort und Schlagwörter

Westerwälder ZeitungPolitik

Top-News aus der Region