Politik Hachenburger VG-Rat beschließt Änderung der Satzung - Tanzsteuer gestrichen
Satzung geändert: Neue Vergnügungssteuer soll die Gastwirte entlasten

Hachenburger Rat beschließt Änderung der Satzung: Bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen wird die Steuer künftig 5,5 Prozent des Spieleinsatzes betragen.

dpa

Hachenburg. Zum 1. Juli tritt in der Verbandsgemeinde Hachenburg eine neue Vergnügungssteuersatzung in Kraft. Neu ist hieran insbesondere die Bemessungsgrundlage für Steuern auf Automaten mit Gewinnmöglichkeit.

Dafür wird nämlich künftig nicht mehr das Einspielergebnis, sondern der Spieleinsatz herangezogen, da dieser als ein besonders naher Maßstab hinsichtlich des tatsächlichen Vergnügungsaufwandes gilt. Dabei wird auch der Standort der Automaten berücksichtigt.

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