Nächtliche Ruhestörungen sind kein Kavaliersdelikt - Psychologe empfiehlt, vor Feier Nachbarn zu informieren: Ruhestörung ist kein Kavaliersdelikt: Wenn die laue Sommernacht zur Partyzone wird
Nächtliche Ruhestörungen sind kein Kavaliersdelikt - Psychologe empfiehlt, vor Feier Nachbarn zu informieren
Ruhestörung ist kein Kavaliersdelikt: Wenn die laue Sommernacht zur Partyzone wird
Ist die Party in Nachbars Garten erst einmal in vollem Gange, nützt es manches Mal nichts, nur die Ohren zuzuhalten. Besser ist, auf den Krachmacher zuzugehen und mit ihm zu reden. Hilft das nichts, so kann die Polizei einschreiten – und ein Bußgeld folgen. Röder-Moldenhauer
Westerwaldkreis. Urlaubszeit, Sommerferien und warme Sommernächte sind ein idealer Nährboden für wunderbare Partys. Doch was des einen Freud, ist des anderen Leid. Wer bei der Party unfreiwilliger Zaungast ist, also in der Nachbarschaft wohnt, hat so manches Mal außer dem Ärger, vor lauter Krach nicht schlafen zu können, nichts von alledem. Doch wie kehrt wieder Ruhe ein – im Nachbarsgarten und damit auch im eigenen Heim?
Eine nächtliche Ruhestörung ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz dar, betont die Polizei Hachenburg anlässlich der jüngsten Vorkommnisse am letzten Juliwochenende. Generell gilt, dass zwischen 22 und 6 Uhr eine erhebliche Lärmbelästigung vermieden werden muss.