Limburg
Rom: Tebartz-van Elst muss nicht zahlen
Der Innenhof des Limburger Bischofshauses: Franz-Peter Tebartz-van Elst muss für die enormen Mehrkosten keinen Schadenersatz leisten.
dpa

Limburg. Franz-Peter Tebartz-van Elst muss für die enormen Mehrkosten beim Bau des 31 Millionen Euro teuren Bischofssitzes keine finanzielle Wiedergutmachung leisten. Der Vatikan hat Schadenersatzforderungen des Bistums Limburg zurückgewiesen.

Lesezeit 3 Minuten
Von unserem Redakteur Hans Georg Egenolf Der Vatikan hat Schadenersatzforderungen des Bistums Limburg zurückgewiesen. Es wird kein kirchenrechtliches Verfahren geben, in dem das Bistum seine Ansprüche gegen den emeritierten Bischof hätte geltend machen können.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region