Der Innenhof des Limburger Bischofshauses: Franz-Peter Tebartz-van Elst muss für die enormen Mehrkosten keinen Schadenersatz leisten. dpa
Limburg. Franz-Peter Tebartz-van Elst muss für die enormen Mehrkosten beim Bau des 31 Millionen Euro teuren Bischofssitzes keine finanzielle Wiedergutmachung leisten. Der Vatikan hat Schadenersatzforderungen des Bistums Limburg zurückgewiesen.
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Von unserem Redakteur Hans Georg Egenolf
Der Vatikan hat Schadenersatzforderungen des Bistums Limburg zurückgewiesen. Es wird kein kirchenrechtliches Verfahren geben, in dem das Bistum seine Ansprüche gegen den emeritierten Bischof hätte geltend machen können.