Westerwälder Zeitung
Rheinland-Pfalz muss sein Defizit um jährlich 220 Millionen Euro verringern

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Deutschland muss seine Verschuldung abbauen, deshalb ist im Jahr 2009 die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz verankert worden. So wird die verfassungsrechtliche Regelung bezeichnet, die die Föderalismuskommission Anfang 2009 beschlossen hat. Sie liefert seit 2011 Bund und Ländern verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits.

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