Montabaur. Im Jugendstrafrecht gibt es die Möglichkeit, die Entscheidung darüber, ob ein straffällig gewordener Jugendlicher eine Jugendstrafe erhalten soll, zur Bewährung auszusetzen. Gebetsmühlenartig ist Richter Dr. Orlik Frank in solchen Fällen bei der Urteilsverkündung bemüht, den jungen Missetätern klarzumachen, dass sie bestens beraten sind, die verhängten Bewährungsauflagen einzuhalten. Diese sollen ihnen helfen, ihr Leben in den Griff zu bekommen und sich nicht durch Straftaten die eigene Zukunft zu verbauen. Was passiert, wenn ein Jugendlicher diese „Ratschläge“ nicht befolgt, war jetzt beim Schöffengericht Montabaur zu erleben.
Auf der Anklagebank saß ein heute 24-jähriger Westerwälder, der im Sommer 2016 wegen Beihilfe zu einer räuberischen Erpressung verurteilt wurde: Die Entscheidung, ob eine Jugendstrafe verhängt werden solle, wurde davon abhängig gemacht, ob er sich nun straffrei durchs Leben bewegen würde.