Justiz Gericht ordnet eine psychologisch-psychiatrische Begutachtung des Angeklagten an
Psychologisches Gutachten angeordnet: Hat 21-Jähriger schlafende Frau missbraucht?
Die Statue Justizia
Die Statue Justizia. Foto: Peter Steffen/Archiv
Peter Steffen/Archiv. dpa

Westerwaldkreis. Ein heute 21-Jähriger aus dem Oberen Westerwald ist des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen angeklagt. Als Heranwachsender traf er sich im September 2015 in der Wohnung eines Freundes mit diesem und einer Frau zu einem Filmabend. Als dieser vorüber war, legte man sich zur Nacht nieder. Am Morgen soll der Angeklagte die Situation ausgenutzt haben, als die Frau fest schlief, und sexuelle Handlungen an ihr vollzogen haben, bis diese erwachte. Rund vier Monate später versuchte er es erneut, doch diesmal wurde das ebenfalls schlafende Opfer bereits munter, als er versuchte, ihr die Unterhose abzustreifen.

Angeklagt ist der Mann zudem, entweder bei einer polizeilichen Ermittlung zu Unrecht einen Mann beschuldigt zu haben, dass dieser ihm Drogen verkauft habe, oder aber dann eine Falschaussage vor Gericht getätigt zu haben, als er dort einen „Rückzieher“ machte und nun behauptete, doch von einem anderen Dealer die Ware gekauft zu haben. Auch vor dem Schöffengericht Montabaur behauptete er nun, „sich einfach vertan“ zu haben: „Es ist jemand anderes, von dem ich die Drogen gekauft habe“.

Was ist dran an den Tatvorwürfen des sexuellen Missbrauchs, wollte Richter Dr. Orlik Frank von dem Angeklagten wissen. „Nichts“, antwortete dieser. „Das stimmt also beides nicht?“, hakte der Richter nach. „Nein“, so die knappe Antwort des 21-Jährigen, der nach eigenen Angaben zur Zeit „nichts“ macht, bei und von den Eltern lebt und nach seinem Hauptschulabschluss auch nie eine Ausbildung begonnen hat. Schon mehrfach ist er mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und hat bereits eine Jugendstrafe verbüßt. Und dort sei es „nicht schön“ gewesen, erklärte der Angeklagte.

Zu den Frauen, die er missbraucht haben soll, habe er immer ein gutes Verhältnis gehabt. Er wisse nicht, warum und weshalb die jetzt so etwas behaupten würden. Er habe aber von anderen gehört, dass „sie mich im Gefängnis sehen wollen“. Als der Staatsanwalt den Angeklagten auf Widersprüche zu früheren Aussagen hinwies, meinte dieser: „Ich hab das erzählt. Aber ich weiß nicht warum.“ An dieser Stelle unterbrach Richter Frank die Hauptverhandlung. Das Gericht ordnete eine psychologisch-psychiatrische Begutachtung des Angeklagten durch einen Kinder- und Jugendpsychiater an. Dabei wird unter anderem die Schuldfähigkeit geprüft werden.

Die Zeugen wurden unbefragt entlassen. Eine Zeugin fehlte allerdings unentschuldigt und muss deshalb nun ein Ordnungsgeld von 300 Euro zahlen – oder drei Tage Haft verbüßen. Angela Baumeier

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