Justiz Gericht ordnet eine psychologisch-psychiatrische Begutachtung des Angeklagten an
Psychologisches Gutachten angeordnet: Hat 21-Jähriger schlafende Frau missbraucht?
Die Statue Justizia
Die Statue Justizia. Foto: Peter Steffen/Archiv
Peter Steffen/Archiv. dpa

Westerwaldkreis. Ein heute 21-Jähriger aus dem Oberen Westerwald ist des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen angeklagt. Als Heranwachsender traf er sich im September 2015 in der Wohnung eines Freundes mit diesem und einer Frau zu einem Filmabend. Als dieser vorüber war, legte man sich zur Nacht nieder. Am Morgen soll der Angeklagte die Situation ausgenutzt haben, als die Frau fest schlief, und sexuelle Handlungen an ihr vollzogen haben, bis diese erwachte. Rund vier Monate später versuchte er es erneut, doch diesmal wurde das ebenfalls schlafende Opfer bereits munter, als er versuchte, ihr die Unterhose abzustreifen.

Angeklagt ist der Mann zudem, entweder bei einer polizeilichen Ermittlung zu Unrecht einen Mann beschuldigt zu haben, dass dieser ihm Drogen verkauft habe, oder aber dann eine Falschaussage vor Gericht getätigt zu haben, als er dort einen „Rückzieher“ machte und nun behauptete, doch von einem anderen Dealer die Ware gekauft zu haben.

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