Im vergangenen Jahr sollen die drei angeklagten Afghanen im Alter zwischen 21 und 30 Jahren in drei verschiedenen Fällen und Konstellationen aufeinander losgegangen sein. Dabei verletzten sie einen so, dass er Schnittwunden an der Wange und eine Gehirnerschütterung davontrug. Ursache war offenbar ein Streit um geliehenes Geld.
Einer der Angeklagten lebt von Arbeitslosengeld, während die anderen beiden seit mehreren Jahren in Lohn und Brot sind. Der Richter fragte kurz ihre Biografien ab. Dabei stellte sich heraus, dass die Geburtsdaten bei zwei der Angeklagten nicht stimmten. „Na, dann brauche ich mir den Registerauszug nicht anzuschauen“, kommentierte Richter Frank diese Tatsache und trug die korrekten Daten nach.
Zu bunt wurde es dem Richter jedoch, als einer der Angeklagten während der Beweisaufnahme aussagte, dass er zur Tatzeit bei der Arbeit gewesen sei und dafür sogar Zeugen habe. „Sie wissen, was jetzt passiert?“, fragte der Richter den Angeklagten. „Ich muss diese Verhandlung aussetzen und von Amts wegen einen neuen Termin machen, um ihre Arbeitskollegen als Zeugen vorzuladen.“ Der Verteidiger betonte, dass auch er davon erst kurz vor der Verhandlung erfahren habe.
Der vorsitzende Richter Orlik Frank schloss die Verhandlung mit einer Belehrung darüber, dass ein Angeklagter die Pflicht habe, derartige Angaben vor der Verhandlung zu machen, weil jeglicher Verwaltungsaufwand den Steuerzahler viel Geld koste.
Denn Richter, Schöffen, Staatsanwalt, Anwälte, Zeugen und weitere Gerichtsmitarbeiter hätten viel Aufwand mit diesem nun ergebnislosen Termin gehabt, der bezahlt werden müsse. Im Fall einer Verurteilung müsse es der Angeklagte selbst bezahlen. „Als ob das Geld auf den Bäumen wächst“, schloss der Richter den Verhandlungstermin.