Drei ehemalige Geschäftsführer eines Westerwälder Finanzdienstleisters haben gegen Zahlungsdienstaufsichtsgesetz verstoßen - Bewährungs- und Geldstrafen verhängt
Prozess um Wäller Finanzdienstleister: Vermeintliche Geldwäsche endet mit milden Urteilen
Der Geldwäsche-Prozess in Koblenz ist nach Monaten zu Ende. Foto: dpa
dpa

Koblenz/Westerwald. Etwas mehr als neun Monate dauerte der sogenannte Geldwäsche-Prozess, bei dem sich insgesamt vier Angeklagte verantworten mussten, weil sie als Geschäftsführer eines Westerwälder Finanzdienstleisters ihre Kunden geprellt haben sollen. Nun hat Torsten Bonin, Vorsitzender der vierten Strafkammer des Landgerichts Koblenz, die Urteile über einen Russen, eine Lettin und zwei Deutsche gefällt. Das nahmen die Anwälte und Beschuldigten mit gemischten Gefühlen auf.

Lesezeit 2 Minuten
Während ein Deutscher freigesprochen wurde, da ihm keine Tatbeteiligung nachgewiesen wurde, sind die anderen drei Beteiligten härter zur Rechenschaft gezogen worden – auch wenn die ebenfalls angeklagte Geldwäsche letztlich keinem der Angeklagten nachgewiesen werden konnte.

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