Am zweiten Verhandlungstag zeigte sich der junge Westerwälder reuig und geständig. Er sehe ein, dass er Fehler begangen habe, hieß es. Auch wenn er mittlerweile eine neue Ausbildungsstelle gefunden habe, seien die Folgen der Gerichtsverhandlung und der öffentlichen Berichterstattung für ihn schwere Schicksalsschläge, ließ der Angeklagte seinen Verteidiger erklären. Er sei aus diesem Grund von allen Ehrenämtern bei der Feuerwehr zurückgetreten.
Die am zweiten Verhandlungstag vernommenen Zeugen untermauerten die Erkenntnisse aus der bisherigen Beweisaufnahme. Der 25-Jährige hatte zuvor aber bereits selbst eingeräumt, Mitglied in den Chatgruppen „Bismarck-Jugend“ und „Rechte Spur“ gewesen zu sein. Dort hatte er Bilder und Videos mit rechtsradikalen Inhalten verbreitet. Bei einer Hausdurchsuchung waren anschließend zudem fremdenfeindliche Aufkleber gefunden worden. Der Angeklagte selbst behauptete gleichwohl, keine Volksverhetzung betrieben zu haben. Die Bilder hätten alle einen „rein humoristischen Charakter“ gehabt. Seine Ausbildung bei der Polizei hatte er allerdings trotzdem aufgeben müssen, nachdem das Innenministerium von den Chatverläufen erfahren hatte.
Zu den Parolen und Bildern, die der Angeklagte verschickt hatte, gab Generalstaatsanwalt Dr. Anton in seinem Plädoyer eine klare Bewertung ab: „Das ist kein Humor, der da verbreitet wurde. Das ist eine gewisse Gesinnung“, sagte der erfahrene Jurist. Auch der Verteidiger des 25-Jährigen konnte dem nur beipflichten: „Ich möchte das Ganze nicht schönreden. Das ist im höchsten Maße geschmacklos“, sagte er und ergänzte in Bezug auf die Drogendelikte: „Er hat Betäubungsmittel genommen und dafür hat er eine Strafe verdient.“ Inzwischen habe der junge Mann sein Fehlverhalten allerdings eingesehen: „Er hat seine Schuld akzeptiert und geht in seinem Privatleben sehr offen mit dem Verfahren um“, sagte der Rechtsanwalt. Auch den Drogenkonsum habe der Angeklagte aufgegeben.
Montabaur. Wegen Volksverhetzung angeklagt ist ein heute 25-jähriger Ex-Polizist. Außerdem soll er in 70 Fällen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben. Der Westerwälder, der sich ehrenamtlich stark bei der Feuerwehr engagiert und unter anderem als Jugendfeuerwehrwart auch junge ...Volksverhetzung: Junger Ex-Polizist aus dem Westerwald steht vor Gericht
Letztlich verurteilte ihn das Schöffengericht um Richterin Sonja Bommel neben der einjährigen Bewährungsstrafe zu einer Geldauflage in Höhe von 1500 Euro, die der Ex-Polizist an den Verein „Aktion Courage – Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ aus Wiesbaden zahlen muss. In seiner dreijährigen Bewährungszeit muss er zudem ein drogenfreies Leben führen und in zwei Jahren acht Drogenscreenings abgeben.
Richterin Bommel erklärte ihr Urteil: „Es ist eine Gratwanderung. Sie haben die Initiative ergriffen, waren geständig und haben die Verantwortung für ihre Taten übernommen“, sagte sie. Allerdings hatte die Juristin auch eine klare Meinung zu den Chatgruppen, in denen sich der Angeklagte aufgehalten hatte: „Mit Humor hatten diese Nachrichten rein gar nichts tun!“
Das Gericht erkannte jedoch an, dass der Mann beruflich und privat bereits einen hohen Preis für sein Verhalten gezahlt hat. Er musste unter anderem seinen Traumberuf aufgeben. „Es ist, als ob einem der Boden unter den Füßen weggezogen wird“, zeigte sich Richterin Bommel verständnisvoll. Dem Angeklagten redete sie noch einmal deutlich ins Gewissen. Er müsse aus seinen Fehlern lernen. Wenn er offen und einsichtig mit dem Urteil umgehe und die Schuld nicht bei anderen suche, könne er sicherlich auch wieder ehrenamtlich mit Jugendlichen arbeiten, meinte sie.
„Sie haben aus ihren Fehlern gelernt und können dementsprechend auf die Jugendlichen eingehen, damit diese gar nicht erst mit dem Betäubungsmittelkonsum anfangen oder solchen Chatgruppen beitreten“, erklärte die Juristin abschließend.