Ex-Freundin beschuldigte Angeklagten, mit Cannabis gedealt zu haben - Doch im Prozess in Montabaur kamen Zweifel auf - 4500 Euro soll Mann berappen
Prozess um Hanfstauden auf der Dachterrasse: 54-Jährigem blüht Geldstrafe
Insgesamt vier Cannabispflanzen (hier ein Symbolbild) besaß der 54-Jährige aus Neuwied. Sie sollen ein Geburtstagsgeschenk gewesen sein – das für ihn schwerwiegende Folgen hat.
picture alliance/dpa/dpa-Zentral

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro hat das Amtsgericht Montabaur einen 54-jährigen Mann aus dem Landkreis Neuwied verurteilt, weil er vier Cannabis-Stauden besessen hat. Allerdings entging der Mann einer noch deutlich höheren Strafe, denn einen Drogenhandel konnte ihm die Anklage nicht nachweisen. Wurde der Mann Opfer falscher Anschuldigungen?

Lesezeit 2 Minuten
Am ersten Prozesstag hatte eine Frau, mit der der 54-Jährige eine Affäre gehabt hat, den Angeklagten schwer belastet und ihn des Drogenhandels beschuldigt. Doch die Aussage verlor an Glaubwürdigkeit, nicht erst, als der Staatsanwalt das Vorstrafenregister der jungen Frau überprüfte und feststellte, dass diese bereits zweimal rechtskräftig wegen Falschaussage verurteilt worden ist.

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