Baubehörde des Westerwaldkreises fordert Reduzierung des Lärms im Gebiet "Aremberg II" in Bad Marienberg-Langenbach
Problem im „Aremberg II“ in Langenbach: Auflagen für Schallschutz verärgern Bürger
Weil ein Gutachten ergeben hat, dass die Lärmbelästigungen durch die vorbeiführende K 56 (rechts) zu hoch sind, gilt für das Neubaugebiet „Aremberg II“ in Bad Marienberg-Langenbach derzeit eine Veränderungssperre. Freie Grundstücke links der Straße dürfen nicht bebaut werden. Die Bürger, die bereits gebaut haben, befürchten, dass eine meterhohe Schallschutzwand zwischen Straße und Grundstücken den Wohnwert einschränken könnte. Foto: Röder-Moldenhauer
Röder-Moldenhauer

Von seinem Haus und seinem Garten aus hat Timo W. (Name von der Redaktion geändert) einen schönen Fernblick auf Wald und Wiesen sowie die Nachbargemeinde. Das Grundstück hat er extra wegen dieser Aussicht gewählt und bebaut. Doch mit der könnte es bald vorbei sein, denn ein Gutachten hat ergeben, dass die Lärmbelästigung im Neubaugebiet „Aremberg II“ in Bad Marienberg-Langenbach aufgrund der unmittelbar vorbeiführenden K 56 (Hachenburger Straße) zu hoch ist.

Von den Anliegern hat sich indes noch niemand über Lärm beschwert. Dennoch könnten sie bald eine mehrere Meter hohe Schallschutzwand quasi vor die Nase gesetzt bekommen, so ihre Befürchtung. Gleiche Ursache, andere Probleme: Die Eltern von Dimitrova S.

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