Reaktion auf Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das den Bebauungsplan von Allmannshausen für unwirksam erklärt: OVG erklärt Bebauungsplan für unwirksam: Stadt Montabaur lässt jetzt Verkehrsknotenpunkt prüfen
Reaktion auf Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das den Bebauungsplan von Allmannshausen für unwirksam erklärt
OVG erklärt Bebauungsplan für unwirksam: Stadt Montabaur lässt jetzt Verkehrsknotenpunkt prüfen
Die Stadt Montabaur hat zu Allmannshausen jetzt einen Verkehrsgutachter beauftragt. Archiv Marvin Conradi. Marvin Conradi
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz vergangene Woche entschieden hat, dass die Änderung des Bebauungsplans Allmannshausen, mit der die Stadt Montabaur unter anderem die Errichtung zweier Supermärkte ermöglicht hat, unwirksam ist (wir berichteten), hat die Stadt Montabaur nun eine Stellungnahme abgegeben.
Die beiden Supermärkte hatten Anfang Mai 2022 eröffnet. Zuvor hatten die Ortsgemeinde Heiligenroth und ein privater Grundstückseigentümer Beschwerde gegen den geänderten Bebauungsplan und somit die Errichtung der Supermärkte eingelegt, da aus Sicht der beiden Parteien deren Eröffnung unter anderem Auswirkungen auf den benachbarten Einzelhandel haben könnte.