Westerwaldkreis. 22 Naturschutzgebiete gab es bislang im Westerwaldkreis. Jetzt ist ein 23. hinzu gekommen, das im gleichen Atemzug mit der Fuchskaute bei Willingen oder der Breitbachtalsperre bei Waigandshain genannt werden kann. Dieses besonders schützenswerte Biotop befindet sich in der Verbandsgemeinde Westerburg und zwar im Gemarkungsbereich der Ortsgemeinden Bellingen, Stockum-Püschen, Langenhahn-Hölzenhausen und Rotenhain. Es handelt sich um das Quellgebiet der Hornister.
Das zu schützende Gebiet umfasst ein Areal von mehr als 200 Hektar. Seltsamerweise war es von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) als „Quellgebiet Enspeler Bach“ bezeichnet worden. Es ist beabsichtigt, diese Bezeichnung nachträglich zu ändern. Der Großteil davon liegt im Gemarkungsbereich Bellingen. Auch die ehemalige Viehweide der Gemeinde Stockum-Püschen ist Teil dieses Naturschutzgebietes. Im Jahr 1902 wurden in dem Areal zahlreiche Drainagen angelegt, die auch heute noch existieren. Besonders schützenswert sind dort die Vorkommen von Braunkehlchen und Neuntöter. Auch der Schwarzstorch taucht zuweilen als „Nahrungsgast“ auf. Es existiert ein kleiner Bestand von Wollgras. Doch vor allem auch die vielen Orchideen und die Bestände an Arnika machen das Quellgebiet so schützenswert.