Ortschef Wagner informiert auf Anfrage, dass die geplante Bebauung bei einigen Bürgern für Verunsicherung sorge sowie Ärger und Ängste schüre. Dem Gemeinderat und ihm sei daran gelegen, „dass sich unsere intakte Dorfgemeinschaft nicht spalten lässt. Sicher können wir es nicht jedem immer recht machen, wir können aber versuchen, mit Sachlichkeit die Situation zu ,entschärfen‘“. Fakt sei, dass Astert plane, sechs bis zehn zusätzliche Bauplätze gemäß Paragraf 13 b im Bereich „Auf dem Hüttenholzköpfchen“ zu entwickeln. „Dieses Baugebiet ist für die Zukunft geplant und wird noch nicht zum Ausbau beschlossen“, so Wagner. Die Gesamtfläche dafür betrage weniger als 8000 Quadratmeter. Davon werde fast die Hälfte als Ausgleichsfläche in Zukunft naturschutzmäßig höherwertig sein als die jetzige Wiese.
Hingegen teilt Manfred Schäfer mit: „In einer der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzungen nach dem Planungsbeschluss erklärte der Ortsbürgermeister, man hätte lediglich eine Option für ein Baugebiet beschlossen, das heißt, man wolle sich die tatsächliche Bebauung lediglich offenhalten, für die ferne Zukunft in etwa 10 bis 20 Jahren.“ Später dann hätten sich Rat und Bürgermeister über die tatsächlichen Folgen des Beschlusses aufklären lassen müssen. Denn Astert habe die Pläne auf Grundlage eines zeitlich befristeten Gesetzes, des Paragrafen 13 b Baugesetzbuch (ein beschleunigtes Bebauungsverfahren im Außenbereich) beschlossen, wonach ausnahmsweise und zeitlich begrenzt Neubaugebiete ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, ohne Umweltprüfung und ohne Berücksichtigung von Flächennutzungsplänen an Ortsränder drangehängt werden dürften. Um dieses Verfahren nutzen zu können, habe es allerdings dringend einen Planungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2019 gebraucht. Nun müsse das Verfahren binnen zwei Jahren „durchgezwängt werden“. Keine Aufklärung der Bevölkerung habe es hingegen darüber gegeben, wie man Ortskerne erhalten und vorhandene Bausubstanz fördern könne.
In Astert, so Schäfer, gebe es aktuell knapp 90 Häuser. Im alten Dorfkern existierten noch 10 bis 15 Baulücken. In dem in unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten Neubaugebiet „Hüttenholzköpfchen“ gelegenen Wohngebiet seien noch zahlreiche Plätze frei. Deshalb könne er nicht verstehen, warum man nun plane, ein weiteres Areal in einem Gelände, das aufgrund seiner Topografie völlig ungeeignet sei, auszuweisen. „Die Auswahl des Geländes und die dementsprechend vorgelegte unqualifizierte Planung sind der Eile des Verfahrens [...] geschuldet.“ Eine zwingend erforderliche Höhenvermessung des schwierigen Geländes habe nicht stattgefunden. Die Planer deklarierten die für die Bebauung ungeeigneten Teilflächen nun als biologisch wertvolle Ausgleichsflächen. Darüber hinaus lägen einige der Neubaugrundstücke in einem Quellgebiet.
Vor einigen Jahren sei das jetzt geplante Baugebiet Sommerweide für eine Schafherde gewesen. Derzeit werde die ausgedehnte Grünfläche ein- bis dreimal im Jahr von einem Landwirt gemäht und naturgedüngt. Im Frühsommer finde man hier eine herrliche Blumenpracht. Nach längerem Regen sprudele hier das Wasser. Zudem sei das Gelände Lebensraum und Futterkammer für Fledermäuse, Spechte und verschiedene Greifvogelarten. Und der angrenzende Altklosterweg habe sich zu einem attraktiven Wander- und Spazierweg entwickelt.
Zur Sorge Schäfers um die verschiedenen Tierarten sagt Ortschef Wagner: „Der Schutz des Buntspechts liegt auch mir am Herzen, jedoch lebt dieser nicht auf Wiesen, sondern auf Bäumen und ist deshalb durch die geplante Bebauung sicher nicht gefährdet. Fledermäuse bevorzugen Waldrand und Bäume.“ Auch zur Einwohnerdichte in der Kommune nimmt der Ortsbürgermeister Stellung: „Zum Vergleich: In Astert wohnen laut Wikipedia 94 Einwohner je Quadratkilometer, in Hattert 152, in Luckenbach 183 und in Müschenbach 283 Einwohner je Quadratkilometer. Etwas Platz ist also noch in Astert“, so Wagner.