Geänderte Corona-Verordnung stellt auch Anbieter in der Verbandsgemeinde Montabaur vor Herausforderungen
Neue Regeln: Betreiber von Corona-Teststationen in der VG Montabaur verunsichert
dpa

VG Montabaur. Mit dem 30. Juni ist deutschlandweit eine neue Corona-Testverordnung in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass Bürger ab jetzt einen Grund angeben müssen, warum sie einen Corona-Test machen wollen. Wir haben uns bei Teststationen im unteren Westerwald erkundigt, was das für sie bedeutet.

Lesezeit 2 Minuten
Seit 30. Juni gilt: Je nach Anlass oder Risikogruppe trägt der Getestete anteilig, in vollem Umfang oder wie bisher keine Kosten an der Testung. Unsere Zeitung hat sich bei Teststationen in der Verbandsgemeinde Montabaur umgehört: Was bedeuten die neuen Regeln für ihren Betrieb?

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