Westerwaldkreis
Neue Förderrichtlinie: Kleine Büchereien ziehen den Kürzeren
Die Leiterin der Stadtbibliothek Montabaur, Klaudia Zude (von links), sieht mit ihren Mitarbeiterinnen Carina Senko und Ursula Kingen das neue Bibliotheksgesetz als Schritt in die richtige Richtung an.
Angela Baumeier

Westerwaldkreis. Groß ist die Freude über das jüngst verabschiedete rheinland-pfälzische Bibliotheksgesetz - nicht nur in der Politik, sondern auch bei den Mitarbeitern öffentlicher Büchereien.

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Von unserer Redakteurin Katrin Maue-Klaeser und unserer Reporterin Angela Baumeier

Als wichtigen Schritt in die richtige Richtung bewertet etwa Klaudia Zude, Leiterin der Stadtbibliothek Montabaur, das neue Gesetz, weil es eine ideelle Aufwertung der Bibliotheken beinhalte. Sie begründet: „Dort ist nun erstmals die Bedeutung und Rolle von Büchereien festgeschrieben, die ein elementarer Bestandteil der Bildung sind.“ Ihr ist wichtig, dass im Gesetz Bezug auf das Grundgesetz genommen wird. „Jedem muss die Teilhabe an Wissen gewährleistet werden“, betont sie. Um diesen Bildungsauftrag zu erfüllen, werden im Gesetz Qualitätsstandards genannt. Das sei auch für die Kommunen wichtig, die sich an diesen Kriterien orientieren können.

Die Leiterin des Landesbibliothekszentrums (LBZ) in Koblenz, Dr. Annette Gerlach, lobt, dass das Gesetz die Rolle der Bibliotheken „bei der Bewahrung des historischen und kulturellen Erbes“ würdigt. Das klingt nach lang fälliger Anerkennung auch für die Arbeit, die in den zahlreichen Büchereien geleistet wird.

Doch von einigen Büchereileiterinnen wird die Verwaltungsvorschrift zur „Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz“ kritisch gesehen, die insbesondere die Voraussetzungen und Ziele der Vergabe von Fördermitteln des Landes neu regelt und zum Jahreswechsel in Kraft tritt. „Es wird für uns kleine Büchereien einfach nur schlechter“, sagt Barbara Brass von der Gemeindebücherei Wallmerod. Denn: Landesfördermittel gibt es nur noch projektbezogen – und auch nur dann, wenn die Gemeinde zusätzlich zu ihren anderen Beiträgen zum Erhalt der Bücherei mindestens 1000 Euro für das jeweilige Projekt lockermacht. Die bisherige Förderung, die zum Aufbau beziehungsweise zur Aktualisierung des Medienbestandes floss, fällt weg. Das stellt gerade kleine Gemeinden mit geringen Mitteln oder hohen Schulden vor Probleme, kritisiert Brass.

Dr. Barbara Koelges, Pressesprecherin des LBZ, erklärt: „Es werden für eine erfolgreiche Bibliotheksarbeit Mindeststandards gesetzt. Damit richtet sich das Land an die Kommunen, für eine entsprechende Ausstattung zu sorgen.“ Leiterin Gerlach unterstreicht: „Es ist eine politische Frage, in den Kommunen die Bedeutung für das Angebot an Bildung und Kultur ebenfalls zu sehen, um die eigenen Bürger nicht im Vergleich zu anderen zu benachteiligen.“

Doch nicht die Kommunen sind es, die die Verwaltungsvorschrift umsetzen müssen, sondern die Mitarbeiter der Büchereien. Welches Druckmittel sollten diese haben, von ihren Trägern mehr Geld zu fordern? Zu den Voraussetzungen für eine Förderung zählt auch, fünf Prozent des Medienbestandes jährlich zu erneuern, damit nach spätestens 20 Jahren der komplette Bestand einmal ausgetauscht ist. Allein diese Kosten gingen selbst bei kleinen Einrichtungen in die Tausende. Die 1000 Euro pro Projekt, für das es Fördermittel geben könnte, kommen für die Kommune noch hinzu.

„Wir können die Voraussetzungen für ein solches Projekt gar nicht erfüllen“, weiß Helga Schürg von der Stadtbücherei Bad Marienberg. Dass die rund 13 000 Medien umfassende Einrichtung, die etwa 500 Leser hat, damit erstmals keinen Zuschuss im kommenden Jahr erhalten wird, findet sie enttäuschend. Auch Brass kritisiert: „Der Zuschuss zum Erwerb neuer Medien fällt weg, an die neuen Fördermittel kommen wir nicht ran.“ Etwa 350 bis 400 Leser nutzen bislang die Einrichtung in Wallmerod. „Wir werden die Fördervoraussetzungen erfüllen“, sagt hingegen Zude. Die Richtlinien seien eine Chance, neue Wege zu gehen, mit dem bezuschussten Projekt den rund 2600 aktiven Lesern etwas Neues bieten zu können. „Bibliotheken müssen aktuell bleiben“, betont sie.

LBZ-Leiterin Gerlach fordert Eigeninitiative und bietet Unterstützung: „Viele ehrenamtliche Mitarbeiter haben bereits Ideen für Förderanträge oder stehen dazu mit meinen Mitarbeitern beratend im Kontakt. Gemeinschaftsprojekte kleinerer Bibliotheken, etwa zu Austauschbeständen, sind sinnvoll und möglich, gerade auch mit der neuen Verwaltungsvorschrift sind solche Projekte förderfähig.“ Sie weist zudem auf spezielle Fördermöglichkeiten hin, etwa für die Onleihe oder EDV-Ausstattung – insbesondere aber den Lesesommer

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