Naturschützer kritisieren fehlende Verträglichkeitsprüfung in FFH-Gebiet: Naturschützer gehen vor Gericht: Bebauungsplan für b-05 soll juristisch überprüft werden
Naturschützer kritisieren fehlende Verträglichkeitsprüfung in FFH-Gebiet
Naturschützer gehen vor Gericht: Bebauungsplan für b-05 soll juristisch überprüft werden
Das Kunst- und Kulturzentrum b-05 im Montabaurer Stadtwald liegt im Naturpark Nassau und in einem FFH-Schutzgebiet. Foto: Harry Neumann/NI Naturschutzinitiative
Montabaur-Horressen. Dem Kunst- und Kulturzentrum b-05 im Montabaurer Stadtwald bei Horressen könnte juristischer Ärger drohen: Die Naturschutzinitiative (NI) um den Vorsitzenden Harry Neumann aus Quirnbach hat eine Überprüfung des Bebauungsplans für das Gelände beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz beantragt. Nach Auffassung der Naturschützer hat die Stadt Montabaur die erforderlichen Verträglichkeitsprüfungen in einem geschützten FFH-Gebiet nicht durchgeführt, zu denen sie im Rahmen des Verfahrens verpflichtet gewesen wäre, so die Naturschutzinitiative in einer Pressemitteilung.
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„Über viele Jahre hatte die Stadt Montabaur versucht, die Umnutzung des ehemaligen Munitionsdepots im Stadtwald in ein Kunst- und Kulturzentrum zu ermöglichen“, so die NI. „Das Gelände liegt inmitten des europäischen FFH-Schutzgebietes ,Montabaurer Höhe' und im Naturpark Nassau.