Pläne für Freiflächenfotovoltaikanlagen existieren derzeit in Borod (Bereich alter Sportplatz, circa vier Hektar), Lochum (Bereich Bebauungsplan Solarpark, circa 5,6 Hektar), Mudenbach (parallel zur K 15/Ortsausgang Richtung Bahnübergang Marzhausen, circa 18 Hektar) und Wied (Bereich Bebauungsplan Vorn auf dem Cramberg, circa 0,9 Hektar), wie den Unterlagen zur Ratssitzung zu entnehmen ist. Doch der Verein Naturschutzinitiative (NI) fordert nun in einer Pressemitteilung: „Fotovoltaik gehört aufs Dach, nicht aufs Land! Freiflächenfotovoltaik frisst Natur und Landschaft.“
NI: Ausbau steht Biodiversität entgegen
Im Westerwald sowie in ganz Deutschland entwickle sich Freiflächenfotovoltaik zum Landschaftsfresser Nummer 1, warnt die NI. „Ein ausufernder Ausbau“ steht nach Überzeugung des Vereins dem Erhalt der Biodiversität entgegen. „Die immer mehr zu findenden Beiträge, die eine Vereinbarkeit von Biodiversität und Freiflächenfotovoltaik sehen, sind überwiegend interessengesteuert oder schlecht recherchiert“, so die Kritik der NI.
Fotovoltaik gehört aufs Dach, nicht aufs Land.
So lautet eine Forderung der Naturschutzinitiative.
Die aktuelle Entwicklung steht nach Ansicht der NI dem Bestreben zur Rettung der Biodiversität meist entgegen, da hierfür der Erhalt großflächig intakter Landschaften erforderlich sei. Da große finanzielle Gewinne lockten, würden unter dem Vorwand der Klimarettung immer größere Flächen in freier Landschaft mit Fotovoltaikpanelen überstellt und versiegelt, doch gehörten diese auf Dächer, betonen NI-Landesvorsitzender Harry Neumann und NI-Naturschutzreferent Immo Vollmer.
Kritik an geplanter Fläche in Mudenbach
Konkret zu den angedachten Änderungen im FNP der VG Hachenburg schreiben sie, diese sähen zumeist Flächen von unter sechs Hektar für Fotovoltaik vor. „Die mit 18 Hektar vorgesehene Fläche bei Mudenbach erachten wir als völlig überdimensioniert und ungeeignet. Gerade bei so großen Landwirtschaftsflächen mit Ackerdominanz in kuppennaher Lage dürfte die Feldlerche besonders betroffen sein, da sie in ihren Bruthabitaten offene Blickbeziehungen braucht. Die Art steht auf der Roten Liste als gefährdet, und ihre Bestände sind mit über 55 Prozent stark rückgängig. Diese Planung werden wir uns sehr genau ansehen“, so die NI.
Für die Zukunft fordern die Naturschützer die Einhaltung folgender Grundsätze: „Flächen, die für den Natur- und Artenschutz Bedeutung haben, […] dürfen für die Umwidmung in Energieindustriegebiete nicht zur Verfügung stehen. […] Besonderen Schutz verdienen scheinbar strukturarme Offenlandschaften, wo aber Vögel wie die Feldlerche vorkommen, die offene Sichtbeziehungen zum Schutz der Niststätte brauchen.“ Einem weiteren Flächenverbrauch durch Fotovoltaikanlagen sei entgegenzuwirken.
“Stattdessen alle Potenziale auf Dächern nutzen"
Es sei fachlich unbestritten, dass nur ein flächenmäßig ausreichendes Netz natürlicher und naturnaher Flächen dem Biodiversitätsverlust entgegenwirken könne. „Es sind alle Potenziale auf Dächern, Parkplätzen, in Gewerbe- und Industriegebieten oder auf anderen bereits versiegelten Flächen zu nutzen und keine Freiflächen“, so die zentrale Botschaft der NI.
Auch zum Landschaftsschutz nimmt der Verein Stellung: Der Erhalt von technisch nicht überprägten Landschaften als kulturelles Erbe, als Sicherung unserer Heimat und als Erholungsraum habe eine starke Bedeutung. Dennoch erfahre sie in der aktuellen Gesetzgebung und in den Planungen der meisten Kommunen eine völlige Geringschätzung. „Für alle Arten von Schutzgebieten […] müssen Energiegebiete tabu sein“, heißt es weiter.
Stattdessen fordert die NI, das Einsparen von Energie stärker in den Fokus zu nehmen: „Eine Energiewende ist nur dann nachhaltig, wenn die Natur nicht zerstört wird.“ Große Fotovoltaik-Industriegebiete würden nicht nur Landschaften fressen, sondern die Umzäunung störe auch die Biotopvernetzung, Wildtierkorridore und die Durchgängigkeit der Landschaft. nh
Die Sitzung des Verbandsgemeinderates Hachenburg am Dienstag, 12. Dezember, beginnt um 18 Uhr im Sitzungssaal in der Verwaltung.