Die Ausweisung des Naubergs als Naturschutzgebiet war rechtens, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz geurteilt. Damit ist der alte Wald im Grenzgebiet zwischen den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald endgültig gesichert. Harry Neumann/Naturschutzinitiative
Nach 25 Jahren zähen Ringens sind Sprecher Klaus Wilhelm und die Bürgerinitiative (BI) „Erhaltet den Nauberg“ nun endgültig am Ziel. Der Dank der BI gilt allen Unterstützern.
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Jubel bei der Bürgerinitiative (BI) „Erhaltet den Nauberg“ und beim Verband Naturschutzinitiative (NI): Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat eine Klage der Basalt AG gegen die Ausweisung des Naubergs als Naturschutzgebiet (NSG) abgewiesen und stattdessen die Schutzwürdigkeit und die Schutzbedürftigkeit des bewaldeten Höhenrückens im Grenzgebiet zwischen den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald bestätigt.