Mit einer Halloweenmaske vermummt soll der 20-Jährige seinerzeit in den Bio-Laden gegangen sein und mit einer Waffe Geld gefordert haben. Dabei bedrohte der Täter die Verkäuferin mit einer Luftdruckpistole auf Brusthöhe. Insgesamt erbeutete er 690 Euro. Nachdem er den Bio-Laden verlassen hatte, soll er Passanten noch „Verpisst euch!“ zugerufen haben. Danach kam die Geschädigte schreiend aus ihrem Geschäft: „Ich wurde ausgeraubt!“, rief sie.
Zwei Männer mittleren Alters verfolgten den maskierten Mann. Jedoch stolperte einer der Männer und prellte sich beim Sturz eine Rippe. Bei der Verhandlung am Amtsgericht Montabaur hatte einer der Zeugen dazu gesagt: „Der ist gelaufen wie ein junger Hase. Da bin ich nicht mehr mitgekommen.“ Keiner konnte damals erkennen, wer der Räuber war.
Während der Angeklagte am Amtsgericht Montabaur zu den Vorwürfen geschwiegen hatte, stand der 22-Jährige jetzt Rede und Antwort. Demnach habe er einige Zeit vor der Tat mit einem Freund Munition geladen. Da er dabei keine Handschuhe getragen habe, sei auch die Patrone mit seiner DNA am Tatort gefunden worden, erklärte er. Tatsächlich habe aber nicht er den Bio-Laden überfallen, sondern der besagte Freund.
Auf Nachfrage von Richter Groß, warum er dies erst jetzt berichte, sagte der Angeklagte: „Ich habe lange genug geschwiegen und wollte diesen Freund nicht verraten. Aber ich habe ein Kind und eine Familie und möchte mich nicht für die Tat verantworten, die dieser ehemalige Freund begangen hat.“ Sogar den Namen des angeblichen Täters verriet er nun der zweiten Strafkammer. Dieser besagte Freund habe unter anderem auch seinen Arbeitgeber überfallen wollen, ergänzte er. Kennengelernt haben sich beiden demnach bei Drogengeschäften auf dem Schulhof.
„Ich habe lange genug geschwiegen und wollte diesen Freund nicht verraten. Aber ich habe ein Kind und eine Familie und möchte mich nicht für die Tat verantworten, die dieser ehemalige Freund begangen hat.“
Der Angeklagte bestreitet die Tat.
Im Prozess vor dem Amtsgericht Montabaur hatte es seinerzeit widersprüchliche Angaben zu Größe und Aussehen des Räubers gegeben. Ein Zeuge musste damals gleich zweimal mit einem Zollstock vermessen werden, um herauszufinden, ob er größer oder kleiner ist als der Angeklagte.
Während eine Zeugin seinerzeit bekräftigte, dass der Täter kleiner war als 1,72 Meter, sagte eine andere Zeugin aus, sie sei sich sicher, dass der Täter größer war als sie und somit zwingend größer als 1,73 Meter. Ein anderer Zeuge meinte sogar, dass der Täter größer war als 1,80 Meter. Letztlich spielte dies angesichts der DNA-Spuren aber nur eine untergeordnete Rolle.
Nach der Verurteilung in Montabaur schrieb der Angeklagte der Staatsanwältin einen Brief. Auch in diesem Schreiben bekräftigte er, dass er nicht der Täter sei. Er sei nun entschlossen, vor dem Landgericht auszupacken. „Entweder ich packe jetzt aus oder ich gehe unschuldig ins Gefängnis“, sagte der Angeklagte demnach. Er sitzt bereits seit einem Jahr in U-Haft.
Die Verhandlung wird am Montag, 28. März, um 9 Uhr am Landgericht Koblenz fortgesetzt.