Bei dem Mädchen handelt es sich um die Tochter der Cousine des Beschuldigten. Weil die Geschädigte minderjährig ist, wurde die Öffentlichkeit in Teilen von der Verhandlung ausgeschlossen. Betroffen waren hiervon die Zeugenvernehmung der jungen Frau, die heute 16 Jahre alt ist, die Plädoyers und die Urteilsbegründung.
Aber was ist genau passiert? In den Sommerferien 2019 übernachtete das Opfer bei dem Cousin seiner Mutter. Die Familie wurde als relativ groß beschrieben und sei eng miteinander verbunden. Obwohl der Angeklagte nicht tatsächlich ihr Onkel war, nannte die 14-Jährige ihn seit ihrer Kindheit so.
Zusammen mit der sechsjährigen Tochter des Mannes verbrachten sie zu dritt den Abend miteinander. Später ging die Sechsjährige zum Schlafen in ein Zelt, das im Garten stand. Als auch die Geschädigte dort schlafen gehen wollte, legte sich der Beschuldigte zwischen seine Tochter und das Opfer und berührte es unsittlich.
Mit Worten und Händen habe sie versucht, sich zu wehren und den kräftigen 45-Jährigen wegzuschubsen. Ohne Erfolg. Der Mann vergewaltigte die 14-Jährige, die im Schock erstarrte und aus Scham keinen Ton mehr von sich gab. Nicht einmal die Sechsjährige, die neben ihnen schlief, bekam etwas mit.
Ausführlich berichteten Mutter und Großmutter der heute 16-jährigen jungen Frau, dass es zu einem brisanten Aufeinandertreffen mit dem Angeklagten kam. Nachdem die junge Frau ihrer Familie die Geschichte erzählt hatte, fuhren diese zum Täter. Zunächst leugnete er die Tat, doch am Ende gestand er den Geschlechtsverkehr ein. „Der Angeklagte war wie ein Bruder für mich“, sagte die Mutter des Opfers über den Beschuldigten.
Nach Aussage des 45-Jährigen sei das alles anders abgelaufen. Sogar von einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr war die Rede gewesen. So seien sie gemeinsam nackt in der Sauna gewesen. Das sei in der Familie üblich gewesen.
Regelmäßig hätte das Mädchen ihn umarmt. „Sie steht auf mich“, war der Angeklagte überzeugt. Das Opfer hätte ihn letztlich so „heiß“ gemacht, dass es zum einvernehmlichen, ungeschützten Geschlechtsverkehr gekommen sei.
Letztlich verurteilte das Schöffengericht um Ingo Buss den 45-Jährigen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Das Gericht sah es sogar als bewiesen an, dass es sich eben nicht um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt hat, sondern um eine Vergewaltigung. Der Verteidiger ließ offen, ob das Urteil angefochten wird.