Nach Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist Zukunft der Einrichtung gefährdet - Aktive fordern außergerichtliche Klärung
Nach Urteil zum Kulturzentrum im Montabaurer Stadtwald: Trägerverein fürchtet um Existenz des B-05
11,6 Hektar umfasst der Bebauungsplan „Kultur- und Naturschutzzentrum“ – nur einen Teil des ehemaligen Munitionslagers nutzt der B-05-Verein als Ausstellungs- und Bewirtungsfläche.
Archiv Hans-Peter Metternich. Hans-Peter Metternich

Montabaur. Nachdem das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) den Bebauungsplan für das Kunst- und Kulturzentrum B-05 im Montabaurer Stadtwald gekippt hat, macht sich der Trägerverein Sorgen um die Zukunft der Einrichtung. Das geht aus einer Stellungnahme des Vereinsvorsitzenden, Dr. Gustl Früh-Jenner aus Montabaur, hervor.

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Die Aktiven fordern alle Beteiligten nun dazu auf, „sich zusammenzusetzen und nach einer für alle Seiten akzeptablen Lösung außerhalb des Gerichtssaals zu suchen, die den Fortbestand des B-05 gerade auch mit seinen satzungsgemäßen Belangen des Naturschutzes weiterhin langfristig sichert“, so Früh-Jenner.

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Westerwälder Zeitung

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