Nach Koblenzer Urteil halten sich Unternehmer und Privatpersonen weiteren Klageweg offen
Nach Urteil: Beiträge für Schmutzwasser bleiben umstritten
Gemeinsam mit Günter Preußer (Bildmitte) hatten Unternehmer und Privatpersonen 2015 (hier ein Foto aus dieser Zeit) Widerspruch gegen die neuen wiederkehrenden Schmutzwasserbeiträge erhoben. Jetzt entschieden die Verwaltungsrichter: Die Satzung der VG Westerburg ist rechtmäßig. Ob die Kläger Berufung gegen das Urteil einlegen, ist derzeit noch offen. Sie wollen sich zunächst mit ihrem Rechtsanwalt besprechen. Foto: Archiv Röder-Moldenhauer
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Die Entgeltsatzung für die Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Westerburg ist wirksam. Das hat das Verwaltungsgericht in Koblenz jetzt bestätigt und damit einen Strich unter einen sieben Jahre schwelenden Rechtsstreit zwischen der VG Westerburg und verschiedenen Unternehmen gezogen.

Die Firma AKM in Langenhahn hatte in einer sogenannten Musterklage gegen um ein Vielfaches erhöhte wiederkehrende Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung geklagt. Ob es ein endgültiger Schlussstrich sein wird, bleibt noch offen, denn gegen die Entscheidung der Verwaltungsrichter kann die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

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