Eindringlich erklärte ihm Richter Andreas Groß, der Vorsitzende der Zweiten Strafkammer, dass es rechtlich zwei Gründe gibt, die erfüllt sein müssen, damit der Angeklagte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen darf. Zum einen, wenn er sich selbst einer Straftat bezichtigen würde, und zum anderen, wenn er Kenntnis davon hatte, wer der Täter war und dies bei der Polizei nicht anzeigte. Daraufhin erklärte der junge Mann: „Ganz egal wie: Ich möchte auf keinen Fall aussagen“, und ergänzte: „Wenn ich die Fragen richtig beantworten würde, würde einer der beiden Gründe vorliegen.“
Auch die Lebensgefährtin des Angeklagten und Mutter seines Kindes wurde vernommen. Die Zeugen des Überfalls sind sich aufgrund der Stimme sicher, dass ein Mann der Täter war. Dennoch nahm auch die junge Frau ihr Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch. Daher stellt sich die Frage: Was wusste sie von dem Überfall auf den Bioladen?
Die anderen geladenen Zeugen sagten in Koblenz in etwa das aus, was sie seinerzeit auch in Montabaur zu Protokoll gegeben hatten. Entweder konnten sie sich nicht mehr an den genauen Ablauf und an Einzelheiten erinnern, oder sie widersprachen sich. Einer beschrieb eine schwarze Halloweenmaske mit weißem Mund, der andere eine weiße Maske mit schwarzem Mund. Auch bei der Größe waren sich die Zeugen, wie seinerzeit am Amtsgericht, uneinig. Mal soll der Täter kleiner als 1,74 Meter, mal größer als 1,80 Meter gewesen sein. Zumindest musste kein Zeuge mit einem Zollstock vermessen werden, wie es damals in Montabaur bei einer Person gleich zweimal geschah.
Vor dem Landgericht Koblenz stellte sich allerdings die Frage, ob der Täter mit russischem Akzent gesprochen habe oder ob er ein junger Oberwesterwälder war, der aufgrund seines Dialektes den Buchstaben R markant rollte. Einig sind sich die Zeugen lediglich, dass der Täter zwischen 20 und 25 Jahre alt und sportlich ist.
Bereits seit 2021 steht der 20-Jährige unter Anklage. Mit einer Maske vermummt soll er in den Bioladen gegangen sein und Geld gefordert haben. Dabei bedrohte der Täter die Verkäuferin mit einer Luftdruckpistole auf Brusthöhe. So erbeutete er 690 Euro. In Montabaur hatte Richter Dr. Orlik Frank-Pilz den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Mann hatte seinerzeit zu den Vorwürfen geschwiegen und erst bei der Berufungsverhandlung in Koblenz den Verdacht auf den Zeugen gelenkt, der nun die Aussage verweigerte.
Die Verhandlung wird am Dienstag, 19. April, um 8.45 Uhr fortgesetzt.