Klärung der Straftat in Höhr-Grenzhausen auch in Berufungsverhandlung schwierig
Nach Überfall auf Bioladen in Höhr-Grenzhausen: Zeugen machen ein Urteil vor Gericht nicht einfacher
Am Landgericht in Koblenz findet die Berufungsverhandlung zum Überfall auf den Bioladen in Höhr-Grenzhausen 2020 statt.
Marvin Conradi

Es ist eine Frage, die Menschen in Höhr-Grenzhausen immer noch beschäftigt: Wer hat im Oktober 2020 tatsächlich den Bioladen in der Kannenbäckerstadt überfallen? Dies soll nun in der Berufungsverhandlung am Koblenzer Landgericht geklärt werden. Am ersten Prozesstag hatte der Beschuldigte dort offenbart, wer tatsächlich der Täter gewesen sein soll. Dieser junge Mann musste nun am zweiten Verhandlungstag als Zeuge in Koblenz erscheinen.

Eindringlich erklärte ihm Richter Andreas Groß, der Vorsitzende der Zweiten Strafkammer, dass es rechtlich zwei Gründe gibt, die erfüllt sein müssen, damit der Angeklagte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen darf. Zum einen, wenn er sich selbst einer Straftat bezichtigen würde, und zum anderen, wenn er Kenntnis davon hatte, wer der Täter war und dies bei der Polizei nicht anzeigte.

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