Kreisverwaltung sieht derzeit keine Notwendigkeit für eine Sofortmaßnahme zur Entschärfung des Schnittpunktes B 8/L 314
Nach tödlichem Unfall: Bleibt die Kreuzung B 8/ L 314 unverändert?
Die Unfallkommission will in der nächsten Sitzung darüber entscheiden, ob es verkehrsbehördliche Maßnahmen an der Kreuzung B 8/L 314 braucht, um die Unfallgefahr zu verringern.
Sascha Ditscher

Westerwaldkreis. Die Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung sieht derzeit keine Notwendigkeit für eine „verkehrsbehördliche Sofortmaßnahme“ an der Kreuzung B 8/L 314. Dort hatte sich am 30. Januar 2022 ein folgeschwerer Verkehrsunfall ereignet, bei dem ein Mensch getötet wurde, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt.

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Dabei war ein Golffahrer auf der L 314 aus Weroth kommend unterwegs. Er wollte an der Kreuzung die B 8 geradewegs in Richtung Dornburg-Thalheim überqueren und übersah dabei einen aus Richtung Hundsangen kommenden Seat, der auf der B 8 in Richtung Wallmerod unterwegs war.

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Westerwälder Zeitung

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