Westerwälder (26) leidet laut Gutachten unter Wahnvorstellungen: Nach Sprung von Bendorfer Brücke: Angeklagter muss auf unbestimmte Zeit in Psychiatrie
Westerwälder (26) leidet laut Gutachten unter Wahnvorstellungen
Nach Sprung von Bendorfer Brücke: Angeklagter muss auf unbestimmte Zeit in Psychiatrie
Der junge Westerwälder überlebte einen Sprung von der Bendorfer Brücke. Nun muss er sich psychiatrisch behandeln lassen. Sascha Ditscher
Mit einer Kappe auf dem Kopf und übergestreifter Kapuze im Gesicht hat der 26-jährige Angeklagte im Bendorfer Brückenprozess sein Urteil zur Kenntnis genommen. Der junge Mann aus dem Westerwald muss für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie, verkündete Richter Andreas Bendel als Vorsitzender der sechsten Strafkammer des Landgerichts Koblenz nach einem langen Verfahren.
Der Fall hatte das Gericht rund zwei Monate beschäftigt. Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, einen Stau auf der A 48 ausgelöst zu haben, um sich vor Publikum von der Brücke zu stürzen. Darüber hinaus hatte er mehrfach seinen Nachbarn, einen Senioren aus dem oberen Westerwald angegriffen, dem er vorwirft, für den Tod seines Lieblingshuhns „Rambo“ verantwortlich zu sein.