Und das ist genau passiert: Die Tat ereignete sich während des zweiten Corona-Lockdowns im März 2021. Der Hauptangeklagte, der laut eigener Aussage seine Ausbildung abbrechen musste und derzeit arbeitslos ist, wollte einen Joint rauchen, hatte aber kein Geld. Da kam ihm die Idee, über das Handy eines Kumpels das spätere Opfer anzuschreiben. Es sei allgemein bekannt gewesen, dass man bei diesem „Gras“ kaufen kann, hieß es bereits am ersten Verhandlungstag.
Der Hauptangeklagte und der Dealer hatten jedoch schon zuvor kein gutes Verhältnis, weshalb der mitangeklagte Auszubildende die Kommunikation übernahm. Unweit eines Bahnübergangs in der Töpferstadt kam es an jenem Abend gegen 21 Uhr zu einem Treffen. Der Hauptangeklagte hielt sich zunächst im Hintergrund. Sein Kumpel nahm drei Tütchen mit insgesamt 40 Gramm Marihuana von dem Dealer entgegen und wollte danach „einfach abhauen“.
Das war zumindest sein Plan gewesen. Doch es kam zum Streit. „Das kannst du nicht bringen! Ich hab auch dafür bezahlt!“, soll der geprellte Drogenverkäufer gesagt haben. Dieser schnappte sich nach einem Handgemenge das iPhone des 19-Jährigen als Bezahlung für die Ware.
Angeklagte müssen aufgrund ihrer Gewalttaten ins Jugendgefängnis
Nun kam der Hauptangeklagte dazu und schlug auf den Dealer ein, um die Herausgabe des Handys zu erzwingen. Als der Dealer kurz nach der Tat vor der Haustür seiner Mutter stand, sei er blutüberströmt gewesen, berichtete die 41-Jährige sichtbar bewegt im Zeugenstand. „Mama, ich habe Mist gebaut“, soll er gesagt haben.
Die Angeklagten räumten die Tat bereits am ersten Verhandlungstag weitgehend ein. Der Hauptbeschuldigte behauptete jedoch, den Dealer ausschließlich mit den Händen geschlagen zu haben. Zudem blieb zunächst offen, ob bereits im Vorfeld verabredet war, den Drogenverkäufer im Falle eines Streits körperlich anzugreifen. Vor allem für den 19-jährigen Komplizen steht viel auf dem Spiel: Er stand zum Tatzeitpunkt wegen eines anderen Drogendelikts unter Bewährung und absolviert derzeit eine kaufmännische Berufsausbildung.
Der Hauptangeklagte hingegen hinterließ keinen besonders motivierten Eindruck. Er mache seit einem halben Jahr „leider nichts“ und lebe von Hartz IV, erklärte er Dr. Orlik Frank-Pilz. Er habe aber schon geplant, sich nächstes Jahr wieder um eine Ausbildungsstelle zu bemühen, sagte er am ersten Prozesstag.
Letztlich verurteilte das Jugendschöffengericht in Montabaur einen der beiden Beschuldigten wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung seiner laufenden Bewährung zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Der zweite Angeklagte ist wegen gemeinschaftlichen Raubes und tatmehrheitlich fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr sowie vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. con