Ein Dreivierteljahr ist es nunmehr her, dass eine grausame Tat in Montabaur bundesweit für Schlagzeilen sorgte: Ein Westerwälder löschte die neue Familie seines Vaters aus und richtete anschließend die Waffe gegen sich selbst. Auch er verstarb wenig später. Juristisch hatte die Tat gleich mehrere Nachspiele – unter anderem gegen Redakteurinnen der „Bild“-Zeitung. Doch mittlerweile ist auch dieses Verfahren abgeschlossen, wie unsere Zeitung erfuhr.
Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen gegen die „Bild“-Journalistinnen nach einem Artikel auf „bild.de“. Auf dem Online-Auftritt der Boulevardzeitung war am Tag nach der Tat, die am 25. Januar geschah, ein Bericht zu dem Fall erschienen. Als Artikelfoto war eine Montage ohne Angaben der konkreten Fotoherkunft zu sehen.
Fatale Verwechslung: Falsche Frau auf dem Foto
Auf der einen Seite war der getötete 68-jährige Vater des Täters sitzend an einer Strandpromenade zu sehen. In einem eingeklinkten Foto war unterdessen eine Frau mittleren Alters abgebildet, die ein Kleinkind in ihren Armen hielt, dessen Gesicht verpixelt war. Laut der damaligen Bildunterzeile sollte es sich um die ebenfalls bei dem Familiendrama in Montabaur ums Leben gekommene 39-jährige Frau und den dreijährigen Stiefbruder des Täters handeln.
Auf dem Foto war allerdings gar nicht die Getötete zu sehen, sondern eine andere, quicklebendige Frau aus der Verbandsgemeinde Montabaur. Der fatale Irrtum, der zeitweise sogar an prominenter Stelle auf der Startseite von „bild.de“ zu finden war, blieb im Umfeld der abgebildeten, vermeintlich getöteten Frau nicht lange unentdeckt. Unter anderem wurde rechtlicher Beistand gesucht, und die Tochter der Westerwälderin erstattete noch am 26. Januar Strafanzeige bei der Polizei in Montabaur, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz seinerzeit auf Anfrage bestätigte. Hierdurch kamen Ermittlungen ins Rollen, die sich bis in den Sommer hineinzogen.
Staatsanwaltschaft geht von Verwechslung aus, nicht von Vorsatz
Zuständig war die Staatsanwaltschaft Berlin, die nun auf Anfrage mitteilt: „Das Ermittlungsverfahren ist am 1. August 2024 eingestellt worden, da nach den durchgeführten Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten besteht, insbesondere da von einer Verwechslung und somit nicht von einem vorsätzlichen Verhalten der Beschuldigten auszugehen ist.“ Die Redakteurinnen des Artikels haben daher strafrechtlich keine Konsequenzen zu befürchten. Auch zivilrechtlich haben die Journalistinnen nichts zu erwarten, denn nach Informationen unserer Zeitung verzichtete die irrtümlich abgebildete Westerwälderin auf anwaltlichen Rat hin auf weitere rechtliche Schritte gegen die Zeitung und die zuständigen Redakteurinnen.