Die Forderungen der Koblenzer Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwälte der Angeklagten lagen in den Plädoyers weit auseinander. Während die Verteidiger entweder Freispruch, eine Geldstrafe oder die Einstellung des Verfahrens gefordert haben, sieht die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe als erwiesen an. Sie fordert deshalb für alle vier Angeklagten Haftstrafen von mindestens drei Jahren und drei Monaten.
In den vergangenen Wochen war es ruhig geworden um den Prozess, da dieser aus verschiedenen Gründen ständig verschoben wurde. Doch irgendwann wollte auch die Vierte Strafkammer das Verfahren abschließen. Etwas überraschend wurde unlängst die Beweisaufnahme geschlossen, obwohl es seitens der Verteidigung immer wieder neue Beweisanträge gab. Vor allem die Staatsanwältin konnte diese „Salami-Taktik“ der sieben Rechtsanwälte nicht nachvollziehen. Möglicherweise war es das Ziel der Verteidigung, die Verjährungsfrist für die angeklagten Straftaten zu erreichen. Diese beträgt bei Geldwäsche fünf Jahre. Sie beginnt grundsätzlich zu laufen, sobald die Straftat beendet ist. Ist diese verjährt, so ist eine juristische Ahndung ausgeschlossen.
Letztlich beantragte Staatsanwältin Schüler in ihrem Plädoyer für den russischen Angeklagten (49) eine Haftstrafe von vier Jahren. Für die drei anderen Beschuldigten forderte sie jeweils eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Verteidiger sind hingegen alle der Auffassung, dass sich keiner ihrer Mandanten der Geldwäsche schuldig gemacht hat oder gegen das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz verstoßen hat.
„Im Plädoyer der Staatsanwältin gab es keinen Tropfen Gerechtigkeit.“
Der russische Angeklagte (49) im seinem Schlusswort.
Verteidiger Frank Hatlé hatte eine klare Meinung zu der Beweisaufnahme: „Es ist rausgekommen, dass immer noch nichts rausgekommen ist!“ Der angeklagte Russe, der stets im edlen Anzug vor Gericht erschien, brachte in seinem letzten Wort zum Ausdruck, was er vom Verfahren hält: „Im Plädoyer der Staatsanwältin gab es keinen Tropfen Gerechtigkeit.“ Er bat die Strafkammer um eine faire juristische Beurteilung.
Zur Erinnerung: Die vier Angeklagten sollen als Geschäftsführer eines Finanzdienstleisters mit Sitz im Westerwald aufgetreten sein und dabei Gelder eingenommen haben, die ihnen mutmaßlich gar nicht zustanden. Als sie 4 Millionen Euro ins Ausland überwiesen, soll der Straftatbestand der Geldwäsche erfüllt gewesen sein. Die Gelder der getäuschten Kapitalanleger seien von der GmbH der Angeklagten aufgrund entsprechender Absprachen auf internationale Konten überwiesen worden. Im Laufe des Verfahrens hatten in Koblenz auch Geschädigte ausgesagt, die dem Finanzdienstleister ihre Ersparnisse als Geldanlage anvertraut und verloren hatten.
Das Urteil soll am Dienstag, 14. Juni, um 9.30 Uhr am Landgericht Koblenz verkündet werden.